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Luzern

Luzerner Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Felix Müri und Urs Dickerhof ein

Hat der Dachverband der medizinischen Masseure mit Sitz in Emmenbrücke Subventionen des Bundes richtig verwendet? Ja, sagt nun die Luzerner Staatsanwaltschaft. Sie lässt die Anzeigen gegen Verbandspräsident Felix Müri und Finanzvorsteher Urs Dickerhof fallen.
Beim Dachverband der medizinischen Masseure mit Sitz in Emmenbrücke stehen die Zeichen auf Entspannung. (Bild: Nadia Schärli (Emmen, 22. Juli 2019))

Alexander von Däniken

Die Vorwürfe an den Vorstand des Dachverbands der medizinischen Masseure – kurz: ODA MM – waren happig. Das Gremium um Präsident Felix Müri und Finanzvorsteher Urs Dickerhof soll sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung schuldig gemacht haben. Konkret soll der Qualitätssicherungskommission (QSK) des Verbands ein Betrag von bis zu 150'000 Franken fehlen. Geld, das der Bund für die Durchführung von Berufsprüfungen überwiesen hat. Stattdessen soll der Verband das Geld für Verbandstätigkeiten eingesetzt haben. Gegen den ehemaligen SVP-Nationalrat Felix Müri und den ehemaligen SVP-Kantonsrat Urs Dickerhof wurde deshalb Strafanzeige eingereicht, wie unsere Zeitung am 27. Juli 2019 aufdeckte.

Die Abteilung Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft Luzern hat nun die Vorwürfe geprüft und die Untersuchungen abgeschlossen, wie sie am Montag mitteilte. Den Beschuldigten habe kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden können. Es gebe keine Hinweise darauf, dass die Beträge nicht korrekt gebucht worden wären oder dass gegen die allgemeinen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften verstossen worden wäre. «Die Untersuchung hält klar fest, dass es nicht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden gekommen ist.»

Die Staatsanwaltschaft habe daher die Untersuchungen gegen beide Personen eingestellt. Weitere Anzeigen gegen Verantwortliche des Verbands wurden abgelehnt. «Die Staatsanwaltschaft hat dazu keine Untersuchungen eingeleitet, da die Vorwürfe schon in den beiden Hauptverfahren nicht bestätigt wurden.» Die Entscheide sind rechtskräftig. Die Gebühren gehen zu Lasten des Staates.

Bund hat Beitrag gekürzt

Urs Dickerhof sagt Anfrage: «Der Entscheid überrascht mich nicht. Ich habe immer gewusst, dass Felix Müri und ich korrekt gearbeitet haben.» Rund einen Monat nach Bekanntwerden der Anzeigen präsentierte der Verbandsvorstand eine Analyse, die er beim Wirtschaftsprüfungsunternehmen BDO in Auftrag gegeben hatte. Das Resultat: Die 155'500 Franken waren ursprünglich Mehrerträge, welche der Dachverband dank einer Änderung des Berufstitels verbucht hat. Den Betrag hat der Bund in seine Beitragsrechnung mit einbezogen – und den Bundesbeitrag entsprechend gekürzt, weil die maximal zulässige Reserve des Dachverbands überschritten war. Gemäss der BDO wurde das Geld statutenkonform verwendet und auch die Buchführung sei korrekt gewesen. Allerdings rügen sowohl die BDO als auch die Vorstandsmitglieder das komplizierte Verfahren des Bundes.

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