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Luzern

Covid-19 beschäftigt auch Luzerner Staatsanwaltschaft – «grosser Zusatzaufwand»

Am Dienstag präsentierte die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern ihre Jahresstatistik. Es gab im letzten Jahr besonders komplexe Verfahren und auffällig viele Einsprachen gegen Strafbefehle zu «Covid-19-Fällen».

Mit 45’619 Fällen verzeichnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern im Vergleich zum Vorjahr einen geringen Fallrückgang (-4 Prozent), wie sie in einer Mitteilung schreibt. Der letztjährige Höchstwert der an die Gerichte überwiesenen Anklagen wurde im Jahr 2021 nochmals klar übertroffen. Das weise darauf hin, dass vor allem grosse und komplexe Fälle zahlenmässig weiter angestiegen sind und bearbeitet wurden.

Bei fast allen Deliktskategorien verzeichnete die Staatsanwaltschaft gegenüber dem Vorjahr einen leichten Fallrückgang. Bei der Jugendkriminalität sind die Fallzahlen nach einem kurzen Anstieg im Jahr 2020 wieder auf den Stand der Vorjahre zurückgegangen.

Fünf Fälle von Zertifikatserschleichungen

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie waren auch 2021 ein zentrales Thema für die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft bearbeitete im Zusammenhang mit Corona insgesamt 1250 Delikte. Dazu zählen auch Kreditbetrugsfälle und fünf Fälle von Zertifikatserschleichungen.

Bei den eigentlichen Covid-19-Fällen (Widerhandlungen gegen das Epidemiengesetz und Erlasse zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie) sind es 1122 Delikte, wobei es 561 Missachtungen der Maskentragpflicht gab.

  • Missachten der Meldepflicht der Einreise
  • Missachten der eingeschränkten Teilnehmerzahl bei privaten Veranstaltungen

84 Anzeigen wurden eingereicht, weil sich Betriebe nicht an die behördlich angeordnete Schliessung gehalten haben oder die notwendigen Schutzkonzepte nicht erfüllten.

Deliktssumme von rund 19 Millionen Franken

Im Gegensatz zu 2020 gab es mit 123 Kreditbetrugsfällen nochmals einen deutlichen Anstieg (2020: 65 Anzeigen). Die mutmassliche Deliktssumme beläuft sich insgesamt auf rund 19 Millionen Franken. Rund 60 Prozent dieser Fälle wurden bereits abgeschlossen. Elf Fälle gelangten zur Anklage an die Gerichte. Zudem wurden 21 Strafbefehle erlassen.

Hohe Einsprache-Quote bei Strafbefehlen zu Covid-19-Fällen

Bei den Straftaten gegen die Covid-19-Massnahmen handelt es sich um Übertretungen, die mit Busse geahndet werden. Da diverse beschuldigte Personen mit der strafrechtlichen Verfolgung nicht einverstanden waren, kam es zu vergleichsweise vielen Einsprachen gegen diese Strafbefehle. Dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand für die Gerichte und die Staatsanwaltschaft. (zfo)

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