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Luzern

Luzerner Sexualstraftäter muss bald freigelassen werden

Das Bundesgericht verlängert die stationäre therapeutische Massnahme für einen ehemaligen Bodybuilder zum letzten Mal. Danach müssen die Behörden den Luzerner entlassen – nach 20 Jahren Freiheitsentzug.

Seit zwei Jahrzehnten befindet sich ein ehemaliger Bodybuilder im Strafvollzug. Dabei hätte er seine Strafe längst abgesessen. Ursprünglich war er zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Die Liste seiner Taten ist lang: Er bedrohte eine Frau mit einem Messer und vergewaltigte sie, lauerte einem Luzerner in seiner Wohnung mit einem Elektroschockgerät auf und schlug ihn zusammen, verprügelte spanische Touristen und einen Buschauffeur, überfiel mehrmals einen IV-Rentner und raubte ihn aus.

Weil Gefährlichkeit und Rückfallrisiko als hoch eingeschätzt wurden, ordnete das Luzerner Obergericht 2003 eine Verwahrung an, die später in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt wurde. Eine Massnahme, die für psychisch schwer gestörte Täter vorgesehen und auf fünf Jahre begrenzt ist. Weil die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung jedoch nach Ablauf dieser Frist und auch nach weiteren fünf Jahren nicht erfüllt waren, wurde die Massnahme 2017 nochmals um zwei Jahre verlängert.

Freiheit und Geld verlangt

Damit wollte sich der Mann nicht abfinden. Vor dem Bundesgericht verlangte er seine Entlassung sowie 200 Franken Entschädigung für jeden Tag, den er seit August des letzten Jahres zu lange im Strafvollzug habe verbringen müssen. Es liege keine schwere psychische Störung mehr vor und die Massnahme sei weder wirksam noch verhältnismässig, begründete er seine Beschwerde.

Entscheidender als die Meinung des verurteilten Straftäters ist allerdings die Einschätzung des Gutachters. Seine Diagnose: eine dissoziale Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Persönlichkeitszügen. Das Risiko für weitere Sexualdelikte sei niedrig, die Wahrscheinlichkeit für Gewaltdelikte hingegen höher. Der Gutachter erkennt eine deutliche Verbesserung: Mit dem höheren Alter habe die Impulsivität nachgelassen, zusammen mit dem geringeren Antriebsvermögen führe dies dazu, dass der Mann «deutlich weniger konfliktbereit in Erscheinung» trete.

Gutachter warnt vor unvorbereiteter Entlassung

Aus dem Bundesgerichtsurteil geht hervor, dass sich der Verurteilte bei der Therapie nur in Bezug auf die Einzelgespräche kooperativ zeigt: Eine stationäre Behandlung lehne er kategorisch ab. Die Empfehlung des Gutachters: Den Vollzug lockern, weil unter geschlossenen Bedingungen keine Verbesserung mehr erreicht werden könne. Und er mahnt, eine unvorbereitete Entlassung wäre kontraproduktiv.

Erste Schritte Richtung Leben in Freiheit konnte der ehemalige Bodybuilder bereits machen. Die unbegleiteten Ausgänge seien ohne Auffälligkeiten verlaufen, heisst es im Urteil. Doch um eine Person entlassen zu können, muss die Prognose günstig sein. Das heisst: Es muss zu erwarten sein, dass der Verurteilte keine weiteren Straftaten begehen wird, die mit der behandelten Störung in Zusammenhang stehen. Das Bundesgericht teilt die Einschätzung des Kantonsgerichts, wonach weiterhin «ein hohes Risiko für körperliche Übergriffe im unteren Bereich der Schwere» bestehe, weshalb die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung nicht erfüllt, dafür jene für eine Verlängerung der Massnahme gegeben seien. Diese sei nicht ungeeignet, um die Rückfallgefahr zu verkleinern, doch für diesen Zweck sei der geschlossene Vollzug «nicht mehr zielführend».

Nun gelte es, auf die Reintegration des Mannes hinzuarbeiten, halten die Bundesrichter fest. Eine Verlängerung ab 2017 um zwei Jahre erscheine «gerade noch verhältnismässig», länger dürfe die Massnahme aber nicht mehr dauern. Das Bundesgericht nennt im Urteil bereits einen genauen Endtermin: den 13. August 2019. Danach muss der Mann entlassen werden.

Das Bundesgerichtsurteil finden Sie hier.

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