notifications
Luzern

Luzerner Regierungsrat will zusätzliche 1,2 Millionen Franken für die Förderung der Biodiversität

20 neue Massnahmen zur Förderung der Artenvielfalt schlägt die Luzerner Regierung vor. Mehr Gewicht erhält der Siedlungsraum.
Biotope wie in der Luzerner Allmend soll es gemäss dem Luzerner Regierungsrat im Kanton mehr geben. (Bild: Roger Grütter, 16. November 2018)

Alexander von Däniken

Vielfalt statt Einfalt: Was einfach klingt, ist in der Natur nicht einfach umzusetzen. Vor allem, wenn der Mensch mit Strassen, Häusern und Äckern seinen Raum beansprucht. Das wird den Lesern der neusten Botschaft des Luzerner Regierungsrats an den Kantonsrat bewusst. Auf 66 Seiten präsentiert die Regierung ihre «Strategie zur Erhaltung und Förderung der Biodiversität im Kanton Luzern».

Die Kernaussagen: Schon jetzt wendet der Kanton für laufende Förderprogramme fast 4,3 Millionen Franken pro Jahr auf. Der Bund steuert jeweils 32,7 Millionen Franken bei. Doch das reicht nicht. «Trotz gesetzlichem Schutz und zahlreichen Förderprogrammen und -projekten nimmt die Biodiversität weiter ab», konstatiert der Regierungsrat, weshalb er ergänzende 20 Massnahmen vorschlägt (siehe Box). Diese kosten den Kanton 1,2 Millionen Franken und eine zusätzliche Personalstelle pro Jahr. Vom Bund werden weitere 9 Millionen Franken erwartet.

Massnahmen sind «Minimalprogramm»

Von den 20 Massnahmen hält Peter Ulmann alle für wichtig. Sie sind für den Abteilungsleiter Natur, Jagd und Fischerei des Kantons Luzern «ein Minimalprogramm»: «Persönlich halte ich den Handlungsschwerpunkt ‹Biodiversität im Siedlungsraum stärken› für besonders wichtig. Biodiversitätsförderung im Siedlungsraum verbessert das Bewusstsein und die Sensibilität dafür, dass das Engagement aller auf der gesamten Fläche wichtig und wirkungsvoll ist.»

Steht es denn um die Artenvielfalt so schlecht im Kanton? Nein, sagt Ulmann: «Es gibt – bei allen Schwierigkeiten und unerfreulichen Trends – viel Wertvolles und Einmaliges, das sich zu erhalten lohnt. Das In-Wert-Halten der noch vorhandenen Qualitäten kostet etwas und braucht Rücksichtnahme.»

Für das Auerhuhn, gegen die Nilgans

Als Beispiele für schützenswerte Arten nennt Ulmann das Auerhuhn oder das Birkhuhn. Zu den bedrohten Pflanzen zählen einheimische Orchideenarten. Stärker bekämpft werden sollen invasive Pflanzen und Tierarten wie die Nilgans.

In der Vernehmlassung wurde die verstärkte Förderung der Biodiversität grossmehrheitlich begrüsst, wie es in der Botschaft heisst. Besonders die zusätzlichen Massnahmen stiessen auf Anklang; etwa bei der Wissensförderung und zum Thema Biodiversität im Siedlungsraum. Allerdings soll sich das Engagement an den Realitäten des Finanzhaushalts orientieren.

Kontrovers diskutiert wurde zudem die Rolle und Verantwortung der Landwirtschaft. Die Botschaft wird voraussichtlich an der Oktobersession vom Kantonsparlament erstmals beraten. Die neuen Massnahmen sollen ab 2020 in Kraft treten.

Kommentare (0)