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Luzern

Luzerner Regierungsrat stellt sich gegen einen Steuerabzug für Pflegende

Die Regierung des Kantons Luzern lehnt die Pflegeinitiative der CVP ab und verweist auf eine mögliche Bundeslösung. Die Initianten geben derweil nicht auf.
Geht es nach der CVP, soll die Pflege von Angehörigen mit einem Steuerabzug honoriert werden.  (Bild: Getty)

Roseline Troxler

Ungleichbehandlung gegenüber anderer Freiwilligenarbeit, falsche Anreize, Doppelspurigkeiten mit dem Bund und eine Verkomplizierung des Steuersystems. Das sind die Gründe, welche der Luzerner Regierungsrat hauptsächlich ins Feld führt, um die Ablehnung der Privatpflege- und Betreuungsinitiative zu begründen.

Rund 5200 Personen haben die CVP-Initiative unterzeichnet, die im Mai 2019 zustande gekommen ist. Die Initianten fordern, dass die freiwillige und unentgeltliche Betreuung und Pflege von hilfsbedürftigen Personen finanziell honoriert wird. Jährlich sollen 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können. Nach Angaben der Initianten dürften rund 10000 Personen vom Steuerabzug profitieren.

«Es ist der falsche Weg zum falschen Zeitpunkt»

CVP-Regierungsrat Reto Wyss sagt auf Anfrage: «Unentgeltliche Pflege ist äusserst wertvoll und verdient grosse Anerkennung.» Die Initiative befasse sich daher mit einem zentralen Anliegen. Doch der Finanzdirektor unterstreicht: «Der Lösungsansatz der Initiative ist der falsche Weg zu einem falschen Zeitpunkt.» Lenkungsmassnahmen via Steuerabzüge seien zu wenig effizient. «Wir gehen davon aus, dass die Pflege von Angehörigen mehrheitlich aus persönlichen sowie altruistischen Motiven geschieht.» Ein Abzug könnte aber zu Fehlanreizen führen und ausserdem das bereits hochkomplexe Steuersystem noch komplizierter gestalten. Ausserdem würden grössere Einkommen aufgrund der Steuerprogression stärker vom Abzug profitieren als kleinere. Es sei falsch, dass nicht diejenigen Personen finanziell entlastet werden, welche darauf angewiesen sind, findet Wyss. Unklar sei zudem, wer vom geforderten Steuerabzug profitieren würde, da die Initiative offenlässt, welche Kriterien für einen Abzug erfüllt sein müssen.

Laut Schätzungen der Initianten und der Dienststelle Steuern würde eine Annahme der Initiative mit jährlichen Steuerausfällen von 4,7 Millionen Franken für den Kanton und 4,9 Millionen Franken für die Gemeinden zu Buche schlagen.

Regierung will auf Resultate des Bundes warten

Bei seiner Aussage, dass es sich ausserdem um den falschen Zeitpunkt für das Anliegen handle, verweist Reto Wyss auf den Bund, der Ende Jahr ein Gesetz zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung verabschiedet hat. Der Regierungsrat sagt:

«Dass sich zwei Staatsebenen zur selben Zeit um einen Bereich kümmern, macht wenig Sinn.»

Ausserdem wird der Bund voraussichtlich im Herbst die Resultate zum Förderprogramm «Entlastungsangebote für betreuende Angehörige» der Jahre 2017 bis 2020 präsentieren. «Rechtliche Massnahmen im Kanton Luzern sollten sich auf die Empfehlungen des Bundes abstützen», so die Regierung.

Für die Umsetzung der Massnahmen will der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe schaffen, die unter der Leitung des Gesundheits- und Sozialdepartements stehen soll. Statt mit Abzügen will man laut Reto Wyss dann prüfen, wie der Kanton Luzern Personen, die Angehörige pflegen, mit Anlaufstellen entlasten kann. «In diesem Bereich haben wir sicher noch Entwicklungspotenzial.»

Adrian Nussbaum, Fraktionschef der CVP und Parteikollege von Reto Wyss, zeigt sich enttäuscht von der Ablehnung der Initiative durch die Regierung.

«Die Argumente sind für uns etwas fadenscheinig.»

Einfach auf den Bund zu verweisen und abzuwarten, sei eine Aufschiebtaktik. «Der Kanton muss nicht untätig bleiben. Das ist ja gerade der Vorteil unseres föderalistischen Systems», findet Nussbaum.

CVP-Fraktionschef: «Überzeugungsarbeit wird anspruchsvoll»

Ausserdem hält er den Vorschlag der Regierung, bloss ein System von Beratungs- und Entlastungsangeboten zur Verfügung zu stellen, für «nicht sehr ergiebig». Dass der vorgeschlagene Abzug das Steuersystem verkompliziere, will Adrian Nussbaum ebenso nicht einfach stehen lassen. Er sagt dazu: «Mit dieser Begründung müsste man jeden Steuerabzug in Frage stellen.»

Nun geht die CVP laut ihrem Fraktionschef mit der Initiative in die Kommissionsarbeit. «Die anderen Fraktionen zu überzeugen, wird anspruchsvoll.»

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