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Luzern

Luzerner Regierungsrat  lehnt nationale Revision des Wasserrechts ab

Die geplante Änderung des nationalen Wasserrechtsgesetzes stösst bei der Luzerner Regierung auf Ablehnung.

Auf eidgenössischer Ebene ist eine Änderung des Wasserrechtsgesetzes geplant. Diese lehnt der Luzerner Regierungsrat ab, wie er gestern mitteilte. In seiner Vernehmlassungsantwort fordert er, dass die bisherige Praxis grundsätzlich beibehalten wird.

Die Änderung sieht vor, dass für den Ausgangszustand zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit einer Konzessionserneuerung nur der Ist-Zustand betrachtet wird. Dadurch würden aber die Beeinträchtigungen der Umwelt durch die ursprüngliche Konzession nicht mehr berücksichtigt, so die Regierung. (pd/avd)

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