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Luzern

Luzerner Regierungsrat Guido Graf will Alleinerziehenden finanziell stärker unter die Arme greifen

Neu sollen Eltern, die Anrecht auf Alimentenbevorschussung für ihre Kinder haben, mehr arbeiten können – ohne dabei finanzielle Einbussen in Kauf nehmen zu müssen. Die sogenannte Teilbevorschussung soll auf Dauer die Kosten in der Sozialhilfe senken.
Alleinerziehende, die in einem Teilzeitpensum arbeiten, sollen von der neuen Regelung profitieren. (Bild: Maria Schmid, Baar, 1. Oktober 2014)

Yasmin Kunz

Das ist eine gute Nachricht für alle alleinerziehenden Elternteile im Kanton Luzern, die in einem Teilzeitpensum arbeiten: Der Regierungsrat will eine Teilbevorschussung einführen. Konkret heisst das Folgendes: Bisher erhalten erwerbstätige Elternteile Alimentenbevorschussung bis zur Einkommensgrenze. Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind darf beispielsweise nicht mehr als 43'000 Franken im Jahr verdienen. Ist ihr Jahreseinkommen höher, entfällt der Anspruch auf Alimente vollständig.

Profit für Alleinerziehende, die Teilzeit arbeiten

Mit der Teilbevorschussung von ausstehenden Kinderunterhaltsbeiträgen will Sozialdirektor Guido Graf (CVP) Elternteilen ermöglichen, künftig mehr zu arbeiten, ohne dabei finanziell benachteiligt zu sein. Heisst: Die Bevorschussung entfällt ab der bestehenden Einkommensgrenze nicht mehr total, sondern wird in Abhängigkeit zum zusätzlich generierten Einkommen reduziert. Dies teilt die Dienststelle Soziales und Gesundheit am Freitag mit.

Dadurch werde der Erwerbsanreiz verbessert, ist sich Regierungsrat Guido Graf sicher: «Es darf nicht passieren, dass die Betroffenen absichtlich nur kleine Pensen annehmen, um die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.» Es seien vorwiegend teilzeiterwerbstätige Alleinerziehende, die von dieser Anpassung profitieren werden. Zu Gute kommt das letztlich rund 200 Kindern und Jugendlichen im Kanton Luzern. Für Graf «eine Investition in die Zukunft».

Bis zu einer halben Million Franken Mehraufwand

Der Mehraufwand, den die Gemeinden zu leisten haben, wird auf 400'000 bis 500'000 Franken pro Jahr geschätzt. Bei der Dienststelle weist man jedoch darauf hin, dass höhere Arbeitspensen zu höheren Steuereinnahmen führen und längerfristig sogar mit tieferen Kosten für Sozialleistungen sowie Sozialhilfe zu rechnen ist.

Der Regierungsrat hat das Gesundheits- und Sozialdepartement dazu ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Dieses dauert bis am 5. April.

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