Im Februar 2022 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Roggliswil eine Gesamtrevision der Ortsplanung. Dabei geht es um die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, wozu die Einführung der Überbauungsziffer und eine neue Einteilung der Bauzonen gehören. Die Stimmberechtigten beschlossen damals zahlreiche Umzonungen und haben den Gewässerraum festgelegt.
Roggliswil ist eine Rückzonungsgemeinde. Sie weist eine rechnerische Überkapazität von vier Hektaren Bauzone auf, wovon im Vorprüfungsverfahren die Rückzonung einer Fläche von 0,67 Hektaren auf fünf Grundstücken als zweck- und verhältnismässig beurteilt wurde. Die Stimmberechtigten beschlossen an der Gemeindeversammlung die entsprechenden Rückzonungen mit einer Ausnahme.
Ausnahme nicht mit übergeordnetem Recht vereinbar
Nun hat der Regierungsrat die Rechtmässigkeit dieser Ausnahme geprüft und kommt zum Schluss, dass diese nicht mit dem übergeordneten Recht vereinbar sei, wie es in der Mitteilung dazu heisst. Der Regierungsrat ordnet auch die Rückzonung der fraglichen Teilfläche in die Landwirtschaftszone an.
Im Übrigen habe der Regierungsrat – mit Ausnahme einer lärmschutzrechtlichen Festlegung – die Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt, insbesondere verschiedene Umzonungen und die Festlegung des Gewässerraumes. (tos)