Dominik Weingartner
«Der Regierungsrat hat der CKW AG eine Konzession für die Dauer von 80 Jahren für die Nutzung der Wasserkraft der Waldemme erteilt und die gegen das Projekt eingereichte Einsprache abgewiesen.» Das teilte die Luzerner Staatskanzlei am Freitag mit. Das Kraftwerk ist auf Boden der Gemeinde Flühli oberhalb der Lammschlucht geplant. Die Konzessionsstrecke misst 2,1 Kilometer, die mittlere Jahresproduktion an Strom soll rund 6,5 Gigawattstunden betragen.
Die Beschwerde eingereicht hatten die Umweltverbände Aqua Viva, Pro Natura und WWF sowie der Fischereiverband. Sie vermuteten Fehler bei den hydrologischen Messungen und stellten in den Raum, der Stromertrag könnte tiefer ausfallen als im Konzessionsgesuch angegeben.
Im vergangenen Mai wehrte sich die CKW gegen die Vorwürfe. Man habe die von den Umweltverbänden angeführten Unstimmigkeiten umfassend untersuchen lassen. Dabei habe sich gezeigt, dass die im Konzessionsgesuch verwendeten Daten belastbar seien. Trotzdem zogen die Umweltverbände ihre Einsprache gegen das Projekt offenbar nicht zurück.
CKW und Kanton sehen Beitrag zur Energiewende
Die CKW zeigte sich am Freitag erleichtert über den Konzessionsentscheid. «Mit dem Entscheid des Luzerner Regierungsrates ist das Kraftwerk Waldemme auf der Zielgerade», heisst es in einer Mitteilung. Das Energieunternehmen investiert rund 13 Millionen Franken in das Kraftwerk, das 2023 in Betrieb genommen werden soll. Damit leiste die CKW «einen wichtigen Beitrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele im Kanton Luzern zu erreichen.» Auch der Kanton nimmt Bezug auf seine Klimaziele. «Das Kraftwerk Waldemme nutzt das grösste noch ungenutzte Wasserkraftpotenzial im Kanton Luzern und leistet somit einen bedeutenden Beitrag, um die vorgegebenen Ziele zu erreichen», heisst es in der Mitteilung des Kantons.
«Mit der Wasserkraft können wir auch dann Strom produzieren, wenn die Sonne nicht scheint und so die Winterversorgung stärken», sagt CKW-CEO Martin Schwab. Und: «Wir waren immer überzeugt, dass wir mit der vorliegenden Variante ein mehrheitsfähiges Projekt haben, welches die Einwände der Umweltverbände berücksichtigt, und es freut uns sehr, dass der Regierungsrat diese Sicht bestätigt.»
Seit über zehn Jahren geplant
Das Kraftwerk wird von der CKW seit mehr als zehn Jahren geplant. Bereits 2016 hatte der Regierungsrat eine Konzession erteilt, diese wurde allerdings 2018 vom Kantonsgericht wieder aufgehoben. Die Interessenabwägung zwischen Wirtschaftlichkeit des Projektes und Eingriff in die Natur sei unzureichend, urteilte das Gericht damals. Gemeint waren Eingriffe in der Lammschlucht, die das Gericht als «schutzwürdiges Naturobjekt» taxiert hatte.
In der Folge legte die CKW ein redimensioniertes Projekt ohne Eingriffe in die Lammschlucht vor. Aber dieses wird weniger Strom produzieren: Statt 3800 können mit dem neuen Projekt nur noch 1500 Haushalte mit Strom versorgt werden. Der Entscheid des Regierungsrats ist zudem noch nicht rechtskräftig. Er kann innert 30 Tagen wiederum vor Gericht angefochten werden.