(dlw) Die Kantone Basel-Stadt, Graubünden und Appenzell Ausserrhoden kennen die Regelung bereits: Das kantonale Gesetz erlaubt es den Gemeinden in diesen Kantonen, Ausländern das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen. Die Ebikoner SP-Kantonsrätin Marianne Wimmer-Lötscher fordert mit einer Einzelinitiative, dass der Kanton Luzern nachzieht.
Wimmer-Lötscher begründet ihren Vorstoss unter anderem damit, dass knapp 11,3 Prozent der Luzernerinnen und Luzerner eine Niederlassungsbewilligung C besitzen, hier Steuern zahlen und sich in Vereinen engagieren, aber von den politischen Rechten ausgeschlossen sind. Sie fordert darum vom Regierungsrat, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um «für volljährige Niedergelassene das Stimm- und Wahlrecht in kommunalen Angelegenheiten einzuführen», wie es im Vorstoss heisst. Um das zu bewerkstelligen, müsste die Kantonsverfassung angepasst werden.
Zuletzt 2011 darüber abgestimmt
Die Luzerner Regierung will davon allerdings nichts wissen, wie aus der jetzt veröffentlichten Antwort hervorgeht. Das Gremium führt für seine Haltung verschiedene Argumente ins Feld. Zum einen sei erst 2011 über die kantonale Initiative «Mit(be)stimmen!» abgestimmt worden. Dieses sei mit rund 84 Prozent Nein-Stimmen «deutlich abgelehnt» worden, schreibt die Regierung. Seither hat sich Ausgangslage nach Meinung der Regierung «nicht wesentlich verändert».
Zudem sei 2018 die erforderliche Wohnsitzdauer für eine Einbürgerung von zwölf auf zehn Jahre verkürzt worden. «Somit können sich Ausländerinnen und Ausländer, welche die politischen Rechte in der Schweiz wahrnehmen möchten, früher einbürgern lassen, als es noch im Jahr 2011 der Fall war.» Ausserdem könnten «vor allem Personen der dritten Generation vom erleichterten Einbürgerungsverfahren profitieren», heisst es weiter.
Die Regierung schreibt zudem grundsätzlich:
«Unser Rat erachtet das Stimmrecht als zentralstes und wichtigstes Mitwirkungsrecht des Volkes, um die Gegenwart und Zukunft aktiv mitzugestalten. Aus diesem Grund vertreten wir die Auffassung, dass das Stimm- und Wahlrecht an das Schweizer Bürgerrecht geknüpft bleiben muss.»
Ausländer sollen darum «den Weg der Einbürgerung einschlagen, um mit dem Bürgerrecht das Stimm- und Wahlrecht zu erhalten».