notifications
Luzern

Luzerner Regierung weist die Vorwürfe gegen das Amt für Migration zurück

Die Luzerner Sans-Papiers-Stelle hatte Ende letzten Jahres dem Amt für Migration systematische Verweigerung von Nothilfe und unzulässige Zwangsmassnahmen vorgeworfen. Nun wehrt sich der Regierungsrat gegen diese Vorwürfe.
Das Amt für Migration stand mehrmals in Kritik – und wird jetzt vom Regierungsrat in Schutz genommen. (Bild: Pius Amrein (Luzern, 23. März 2015))

Livia Fischer

Im November 2019 rügte die Luzerner Sans-Papiers-Stelle den Kanton in seinem Umgang mit Flüchtlingen (wir berichteten). Der Verein warf den Mitarbeitenden des Amts für Migration (Amigra) einen rauen Umgangston vor und beschuldigte sie der systematischen Schikane, Einschüchterungsversuchen sowie der Verweigerung der Nothilfe.

Nun hat die Regierung zu den Anschuldigungen Stellung genommen – und weist sie zurück. «Wir distanzieren uns mit Nachdruck von den öffentlich geäusserten Vorwürfen», schreibt Regierungspräsident Paul Winiker (SVP) in der Vernehmlassung.

Sechs Seiten umfasst das Schreiben; die Regierung bemängelt darin das Verhalten einiger Asylsuchender. So hätten sich betroffene Personen etwa geweigert, ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und Mitarbeiter beschimpft.

Uneinigkeit über Bedingungen der Nothilfe

Die Sans-Papiers-Stelle beschwerte sich vergangenes Jahr, dass beispielsweise ein Iraker mehrmals am Schalter des Amigra abgeblitzt sei – mit der Begründung, er müsse sich zuerst seine Reisedokumente beschaffen.

Damals sagte Nicola Neider, Präsidentin des Vereins: «Die Verknüpfung der Hilfeleistung mit der Beschaffung der Reisepapiere ist unzulässig. Die Nothilfe steht allen Personen bedingungslos zu.»

Diese Behauptung ist laut Winiker falsch. In der Stellungnahme hält er fest: «Nothilfe ist nicht bedingungslos geschuldet, sondern es wird eine Mitwirkung gefordert, um die Bedürftigkeit abzuklären und letztlich eine Bewilligung erteilen zu können.»

Handydurchsuchung sei freiwillig passiert

Weiter weist Winiker den Vorwurf zurück, das Amigra habe unzulässige Zwangsmassnahmen wie Handydurchsuchungen ohne Durchsuchungsbefehl angewandt. Die betroffene Person habe sich schriftlich mit der Durchsuchung einverstanden erklärt und das Handy freiwillig und eigenhändig entriegelt.

In einem dritten Punkt wehrt sich Winiker gegen die Anschuldigung, das Amigra habe gegen das Folterverbot verstossen. Laut der Sans-Papiers-Stelle sollen einem Afghanen Bilder von gefesselten Personen gezeigt worden sein, deren Kopf mit einem Tuch bedeckt war. Einer der Mitarbeiter solle ihm gedroht haben: «So wirst auch du ausgeschafft.»

Der Afghane habe folglich unter Schlafstörungen gelitten, sei traumatisiert gewesen. Winiker weist darauf hin, dass Personen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, verpflichtet sind, das Land zu verlassen. Entweder freiwillig oder mit einer zwangsweisen Rückführung.

Keine Foltermethode, sondern Wahrung der Transparenz

Bei Letzterem sei das Amigra angehalten, ein Ausreisegespräch durchzuführen. Dabei würde verschiedene Stufen der Rückführung thematisiert – «damit nachträglich nicht der Vorwurf im Raum steht, die Person hätte nicht gewusst, welche Zwangsmittel bei einer Rückführung eingesetzt werden können».

Die Regierung schreibt, in einem Fall habe das Amigra tatsächlich Fehler gemacht und sich dafür auch schon entschuldigt. Aber Nicola Neider von der Sans-Papiers-Stelle sagt: «Weder den Betroffenen noch uns ist bekannt, dass es eine Entschuldigung gegeben hat oder dass das Amigra einen Fehler eingeräumt hat.»

Kritischer Blick bleibt auch in Zukunft bestehen

Sie bezeichnet das gesamte Schreiben als «sehr problematisch». Es werde fälschlicherweise suggeriert, dass alles in Ordnung sei. Hinsichtlich der Mitwirkungspflicht verwechsle die Regierung «offensichtlich die Mitwirkungspflicht bei der Reisepapierbeschaffung mit der Mitwirkungspflicht zum Bezug von Nothilfe». Um die Nothilfe zu beziehen, gebe es nur eine Bedingung bezüglich der Kooperation: die Offenlegung der finanziellen Situation.

Zum Fall der Handyuntersuchung sagt Neider: «Die erwähnte Einwilligung ist ungültig.» Denn die betreffende Person sei nicht ausreichend über das Verweigerungsrecht aufgeklärt worden. Das Strafverfahren dazu laufe noch.

In der Stellungnahme bot die Regierung der Sans-Papiers-Stelle ein klärendes Gespräch an. «Selbstverständlich werden wir das annehmen», sagt Neider. Schliesslich gehöre der Kontakt zu den Behörden zu einer der wichtigsten Aufgaben des Vereins. Zuerst nehme sich der Vorstand aber die nötige Zeit, das Schreiben im Detail zu analysieren. Neider versichert: «Der Verein fordert vom Amigra auch in Zukunft einen respektvollen Umgang mit Menschen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung.»

Kommentare (0)