Lukas Nussbaumer
Das kantonale Arbeitsinspektorat muss die Einhaltung der Arbeitssicherheit kontrollieren. Dies aufgrund einer Leistungsvereinbarung mit der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit, die 50 Prozent der Lohnkosten der kantonalen Inspektorate übernimmt. Teil der Kontrolltätigkeit ist das Überprüfen der Coronaschutzmassnahmen. Für SP-Fraktionschef Marcel Budmiger reichen die rund acht Stellen für diese Kontrollen bei weitem nicht – es müssten zehn weitere sein, so der Stadtluzerner Politiker in seinem Vorstoss.
Die Regierung schreibt in ihrer Antwort, das Arbeitsinspektorat sei nicht unterbesetzt. Es könne die Leistungsvereinbarung genauso erfüllen, wie es in der Lage sei, das Arbeitsgesetz zu vollziehen. So seien im vergangenen Jahr 2340 Kontrollen von Coronaschutzmassnahmen durchgeführt worden. Fast die Hälfte davon fanden von Oktober bis Dezember statt. Möglich geworden sei die starke Kontrolltätigkeit auch, weil das Team Mitte 2020 um eine Stelle aufgestockt wurde. Um das Inspektionsniveau halten zu können, wurde der Personalbestand per Anfang Februar befristet bis Mitte 2022 um eine weitere Stelle ergänzt, wie Andreas Hunkeler, Bereichsleiter der kantonalen Industrie- und Gewerbeaufsicht von Wirtschaft Arbeit Soziales (WAS), auf Anfrage sagt. So verfüge das Arbeitsinspektorat aktuell über 825 Stellenprozente, verteilt auf zwölf Personen. Der Handlungsbedarf sei «somit früh erkannt worden».
Auch die Suva kümmert sich um den Schutz der Angestellten
Das Luzerner Arbeitsinspektorat ist im laufenden Jahr laut der Leistungsvereinbarung mit der eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit für 9515 Betriebe zuständig und ist verpflichtet, 528 Betriebsbesuche durchzuführen. Das Arbeitsinspektorat sei ausserdem nicht der einzige Akteur im Arbeitnehmerschutz, so die Regierung. Auch die Suva, das Staatssekretariat für Wirtschaft und Fachverbände würden Ressourcen für den Schutz der Arbeitnehmer zur Verfügung stellen.