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Luzern

Luzerner Regierung stellt mehr Geld für Krisen-Firmen und flexiblere Härtefallregelung in Aussicht

Der Luzerner Regierungsrat will den Fonds für Härtefallfirmen um knapp 22 Millionen Franken aufstocken. Mehr Geld soll auch in eine flexiblere Härtefallregelung, Kultur und touristische Angebote fliessen.
Hotels wie das Bürgenstock-Resort dürfen offen haben, leiden aber oft unter Umsatzrückgängen.  (Pius Amrein (9. Oktober 2020))

Alexander von Däniken

Es hat sich abgezeichnet: Der Luzerner Regierungsrat wird dem Kantonsparlament an der März-Session eine zweite Härtefall-Tranche beantragen. Die Mittel sollen um 21,651 Millionen Franken aufgestockt werden, wie die Regierung mitteilt. Bereits am 30. November letzten Jahres hat der Kantonsrat eine erste Tranche von 25 Millionen Franken bewilligt. Weil das fakultative Referendum abgewartet werden musste, werden die ersten Beiträge daraus erst seit dem 4. Februar ausbezahlt.

Auch für die zweite Tranche muss die Referendumsfrist verstreichen. Bei einer Verabschiedung durch den Kantonsrat in der Märzsession läuft die Referendumsfrist am 19. Mai ab. Erhält auch die zweite Tranche grünes Licht, summiert sich die Zahl der finanziellen Mittel für die Luzerner Härtefallmassnahmen auf knapp 87 Millionen Franken. Diese setzen sich zusammen aus den zwei eigentlichen Härtefall-Tranchen und den 40 Millionen Franken, die der Regierungsrat als gebundene Ausgabe für zwangsgeschlossene Betriebe gesprochen hat.

Nachtragskredit für höhere A-fonds-perdu-Anteile

Während behördlich geschlossene Betriebe die Beiträge nicht zurückzahlen müssen, sieht dies bei den Beiträgen an geöffnete, aber unter der Krise leidende Firmen anders aus. Hier gelten einerseits Kriterien des Bundes, wonach zum Beispiel gegenüber den Vorjahren ein Umsatzrückgang von 40 Prozent geltend gemacht werden muss. Andererseits haben Regierungs- und Kantonsrat bei der 25-Millionen-Franken-Tranche ein starres Verhältnis zwischen A-fonds-perdu-Anteil und Krediten von 1:9 festgelegt.

Genau dieses starre Verhältnis wird nun sowohl für die erste als auch für die zweite Tranche aufgeweicht. Je nach dem Bedürfnis der einzelnen Unternehmen soll der Anteil an A-fonds-perdu-Beiträgen erhöht werden können. Dafür braucht es einen Nachtragskredit von knapp 3,9 Millionen Franken für die Erfolgsrechnung 2021. Das klingt nach wenig Geld für wenig Flexibilisierung. Doch mit den bereits bewilligten 3 Millionen Franken aus der ersten Tranche und mit Bundesbeiträgen von rund 7,8 Millionen Franken stehen immerhin insgesamt 14,7 Millionen Franken an A-fonds-perdu-Beiträgen zur Verfügung.

40 Prozent Umsatzrückgang: Regierung will Grenze nicht senken

Flexiblere Anteile bei den nicht zurückzuzahlenden Beiträgen waren eine zentrale Forderung aller sechs Kantonsratsfraktionen. Diese stellten sie mit einem gemeinsamen Postulat an der Session vom 26. Januar. Eine weitere Forderung war, die starre Umsatzgrenze von 40 Prozent zu überprüfen. Der Kanton Aargau hat die Grenze zum Beispiel bereits eigenhändig gesenkt, damit mehr Unternehmen profitieren können, und übernimmt die Mehrkosten. Der Luzerner Regierungsrat schreibt nun dazu: «Unser Rat erachtet eine generelle Senkung der Schwelle von 40 Prozent Umsatzrückgang nicht für geboten.»

In «begründeten Fällen und bei Bedarf» soll aber auf besondere Verhältnisse Rücksicht genommen werden können und die harte Schwelle flexibilisiert werden. Ob und in welchen Fällen dies sein wird, entscheidet der Regierungsrat. Sollte der Bund sich dereinst an Finanzhilfen an Unternehmen beteiligen, die einen Umsatzrückgang von 40 Prozent nicht erreichen, werde die Luzerner Regierung Branchenlösungen prüfen und die Verordnung über Härtefallmassnahmen gegebenenfalls anpassen. Finanzdirektor Reto Wyss sagt zu den Forderungen des Kantonsrats: «Wir haben das Postulat erfüllt. Wir haben die Anliegen aufgenommen, ein virtuelles Treffen mit den Sozialpartnern wie dem Gewerbeverband, der Industrie- und Handelskammer sowie Branchen- und Gewerkschaftsvertretern abgehalten, ihre Inputs abgeholt und so weit als möglich umgesetzt.»

Zur kantonalen Härtefallhilfe sind bis jetzt 892 Gesuche eingegangen, wie das Finanzdepartement auf Anfrage mitteilt. Die deutliche Mehrheit der Anträge betrifft behördlich geschlossene Unternehmen. 126 der eingegangenen Anträge sind bereits bewilligt. Bis jetzt sind 12,8 Millionen Franken gesprochen worden. Davon sind 3,6 Millionen Franken bereits ausbezahlt. Weitere 7,4 Millionen Franken werden in den nächsten Tagen bei den Unternehmen ankommen. Bei den übrigen 1,8 Millionen Franken startet der Auszahlungsprozess diese Woche.

Hochschule soll mehr Geld von Trägerkantonen erhalten

Die 3,9 Millionen Franken zur Flexibilisierung der Härtefallregelung sind nicht der einzige Nachtragskredit, den der Regierungsrat an der März-Session vorlegen wird. Rund 4 Millionen Franken soll der Kantonsrat nachträglich für 2021 für die Hochschule Luzern (HSLU) bewilligen. Diese war letztes Jahr stark von der Coronakrise betroffen und wird es auch dieses Jahr sein. Besonders zu schaffen machen der Hochschule sistierte Aufträge aus der Wirtschaft. Die HSLU rechnet allein für 2020 mit einem Defizit von rund 5 Millionen Franken. Eine Erhöhung des Trägerbeitrags um 7,3 auf 50,1 Millionen Franken soll der Hochschule zu einem ausgeglichenen Budget verhelfen. Von den 7,3 Millionen zahlt Luzern als Hauptträger den höchsten Anteil.

Eine halbe Million Franken soll als Nachtragskredit den Bergbahnen im Kanton Luzern zugutekommen. Inklusive Bundesanteil würden 900'000 Franken als finanzielle Hilfe bereitstehen. Der Kanton hat hier bereits Abklärungen bei den grössten Anbietern gemacht. Demnach könnte zum Beispiel die Bergbahnen Sörenberg AG unterstützt werden. Bei den Rigi Bahnen AG waren die Jahresabschlüsse der Vorjahre zu gut für eine Unterstützung. Für die SGV Holding AG wurde zusammen mit der Zentralschweizer Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz und dem Bund eine Gesamtlösung zur Sanierung gefunden, indem diese einen Teilverzicht auf die Rückzahlung eines Investitionsdarlehens gewähren. Im Gegenzug verzichten die SGV Holding und ihre Tochterunternehmen, die Schifffahrtsgesellschaft und der Bürgenstock-Shuttle, auf Finanzhilfen.

Ausfallentschädigung für Kulturbereich wird bis Ende Jahr verlängert

Einen Nachtrags- und einen Sonderkredit beantragt der Regierungsrat für die Unterstützung im Kulturbereich. 10,8 Millionen Franken soll der Kantonsrat als Sonderkredit für Ausfallentschädigungen bewilligen. Dabei handelt es sich um die Verlängerung einer bestehenden Massnahme. Für die Zeit von Mitte März bis Ende Oktober 2020 gab es von Bund und Kanton einen maximalen Kreditrahmen von 16,8 Millionen Franken. Für diese Zeit sind bis am 8. Januar 2021 Beiträge von rund 13 Millionen Franken ausgerichtet sowie Beiträge von weiteren 1,8 Millionen Franken provisorisch verfügt worden.

Mit dem neuen Sonderkredit soll die Hilfe bis Ende 2021 fortgeführt werden. Auch hier beteiligt sich der Bund zur Hälfte. Der Sonderkredit ist dem fakultativen Referendum unterstellt. Weil der Kanton seinen Anteil von rund 5,4 Millionen Franken bereits dieses Jahr brauchen wird, ist ein Nachtragskredit in derselben Höhe nötig.

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