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Finanzpolitik

Luzerner Regierung reagiert auf unsichere Nationalbankgelder

Sprudeln die Nationalbankgelder nicht mehr, gerät der Finanzhaushalt des Kantons Luzern in Schieflage. Nun will die Regierung die Schuldenbremse anpassen.

Die Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank sind für den Kanton Luzern eine wichtige Einnahmequelle.
Bild: Bild: Severin Bigler

Die Luzerner Regierung rechnet im aktuellen und bis 2026 geltenden Aufgaben- und Finanzplan mit jährlichen Einnahmen von 160 Millionen Franken aus den Gewinnen der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Das sind 32 Millionen weniger, als dem Kanton Luzern bei einer maximalen Ausschüttung zustehen und die 2021 und 2022 auch ausbezahlt wurden. Die Regierung hat also vorsichtig geplant.

Nun will die Exekutive das Ausschüttungsrisiko der SNB weiter reduzieren, wie sie am Donnerstag mitteilte. Aus heutiger Sicht sei «davon auszugehen, dass die Summen künftig nicht im gleichen Mass fliessen werden wie in den Vorjahren». Schliesslich dürfte der Gewinn der SNB «heuer aufgrund der weltwirtschaftlichen Lage deutlich tiefer oder sogar ganz ausfallen».

Letztmals gar kein Geld ausgeschüttet hat die SNB 2014. Als Reaktion darauf schlägt die Regierung eine Anpassung der Schuldenbremse vor, um den Spielraum im Budget zu vergrössern. Die Regierung setzt damit auch einen Auftrag des Kantonsrats um, der diese zusätzliche Flexibilität in der Junisession verlangte. Auslöser war ein Postulat von SVP-Fraktionschef Armin Hartmann, das dessen Partei sowie Mitte und FDP unterstützten.

Ausbleibende Summe muss nicht sofort kompensiert werden

Erreicht werden soll der geforderte Spielraum durch eine Anpassung der Schuldenbremse. Aktuell darf das Defizit im Budget für das nächste Jahr höchstens vier Prozent des Bruttoertrags einer Steuereinheit betragen, was rund 30 Millionen Franken entspricht. Neu kann das Minus zusätzlich umso viel höher sein, wie die Nationalbank weniger Geld ausschüttet, als im Budget eingestellt wurde.

Mit dieser Lösung muss die Regierung bei einem Rückgang der SNB-Ausschüttung den Fehlbetrag nicht bereits im darauffolgenden Vorschlag kompensieren – sie erhält also den verlangten Spielraum. Folgendes Beispiel illustriert dies: Im aktuellen Aufgaben- und Finanzplan sind für 2023 SNB-Gelder in der Höhe von 160 Millionen Franken eingerechnet. Zahlt die Nationalbank im nächsten Jahr nichts aus, wäre im Voranschlag 2024 ein maximaler Fehlbetrag von 190 Millionen zulässig, nämlich 160 Millionen fehlende SNB-Mittel plus die jetzt schon zulässigen 30 Millionen.

Kantonsrat soll neue Regeln im Frühjahr 2023 behandeln

Doch öffnet dieser Vorschlag nicht Tür und Tor für Missbrauch? Nämlich dadurch, dass die SNB-Erträge im Aufgaben- und Finanzplan dauernd zu optimistisch einberechnet werden? «Nein», sagt Hansjörg Kaufmann, Leiter der Dienststelle Finanzen beim für dieses Geschäft zuständigen Finanzdepartement, «die Vorgaben zum statistischen Ausgleichskonto und die Schuldengrenze müssen weiterhin eingehalten werden.»

Die beantragte Gesetzesänderung geht nun bis Ende November in die Vernehmlassung bei den Parteien. Der Kantonsrat soll die neuen Regeln dann im kommenden Frühjahr beraten können.

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