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Luzern

Luzerner Regierung befürwortet Standesinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung

Mit einer Motion fordert die SP eine Standesinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung auf Bundesebene. Der Regierungsrat befürwortet das Anliegen.
Mit der Individualbesteuerung würden alle Personen unabhängig des Zivilstands einzeln besteuert werden. (Symbolbild: Pius Amrein)

Dominik Weingartner

Die Einführung der Individualbesteuerung ist seit längerem Thema auf nationaler Ebene. Mit diesem Modell sollen künftig Ehepaare und eingetragene Partnerschaften nicht mehr gemeinsam besteuert werden, sondern jede Person würde eine separate Steuerrechnung erhalten – egal ob verheiratet oder verpartnert oder weder noch.

Die Luzerner SP fordert mit einer Motion eine Standesinitiative zur Einführung der Individualbesteuerung. Die eidgenössischen Räte müssten sich dann mit dem Anliegen des Kantons Luzern befassen.

«Überholtes Alleinernährer-Modell»

Für Motionärin Simone Brunner ist klar: «Gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Gleichstellungsbewegung und einem gesellschaftlich geforderten Diskurs über das Aufbrechen traditioneller Rollenverständnisse und Familienbilder ist es angezeigt, auch in steuerrechtlichen Themen endlich einen Schritt vorwärtszugehen.» Weiter schreibt die Stadtluzerner SP-Co-Präsidentin in ihrem Vorstoss, das geltende Steuersystem begründe «nach wie vor auf dem überholten Alleinernährer-Modell».

Dieses Steuermodell verhindere Gleichstellung und Gleichberechtigung. «Rechtsgleichheit, wie sie von der Bundesverfassung in Artikel 8 verlangt wird, wird nicht gewährleistet, wenn die verheiratete Durchschnittsverdienerin 50 Prozent mehr Einkommenssteuern und Sozialabgaben leisten muss als die unverheiratete Durchschnittsverdienerin», so Brunner.

Andere Kantone haben bereits Standesinitiativen beschlossen

Nun hat der Luzerner Regierungsrat seine Antwort auf den Vorstoss veröffentlicht und beantragt dem Kantonsrat, die Motion für erheblich zu erklären. Die Regierung habe sich bereits bei früheren Konsultationen im Grundsatz für die Individualbesteuerung ausgesprochen. «Dies, obwohl wir uns bewusst sind, dass ein Wechsel zur Individualbesteuerung auch mit Nachteilen verbunden wäre», schreibt die Regierung. Sie verweist auf die hohen Betriebs- und Umstellungskosten, die Komplexität für die steuerpflichtigen Personen sowie das Risiko von neuen Ungleichbehandlungen.

Weiter verweist die Regierung auf eine bereits lancierte Volksinitiative der FDP Frauen zur Einführung der Individualbesteuerung sowie auf andere Kantone, die bereits Standesinitiativen zum Thema eingereicht oder beschlossen haben, zum Beispiel die beiden Basel sowie Graubünden. «Eine zusätzliche Standesinitiative des Kantons Luzern kann nach unserer Auffassung dazu beitragen, den von uns bereits aufgebauten politischen Druck zur Verwirklichung des Anliegens der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung noch weiter zu verstärken», schlussfolgert die Regierung.

Bund soll im Herbst Vernehmlassung starten

Das eidgenössische Parlament hat bereits 2020 den Bundesrat beauftragt, eine Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung vorzulegen. Daraufhin präsentierte die Landesregierung im September drei Vorschläge. Vergangene Woche hat sich die Wirtschaftskommission des Nationalrats wie zuvor auch schon jene des Ständerats für ein Modell ausgesprochen, bei dem es in erster Linie um die Entlastung von Haushalten mit Kindern gehen soll. Das Finanzdepartement von Bundesrat Ueli Maurer soll nun bis Herbst eine Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.

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