notifications
Luzern

Luzerner Regierung äussert sich zum Nationalen Finanzausgleich

Rund um den Nationalen Finanzausgleich (NFA) zwischen Bund und Kantonen stehen zurzeit der Wirksamkeitsbericht 2016-19 sowie Vorschläge im Rahmen der Steuerreform (SV) 17 zur Debatte. Der Luzerner Regierungsrat fordert von der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren nun eine umfassende Betrachtung dazu.

Dabei soll diese die parlamentarischen Entscheide zur SV 17 genauso berücksichtigen wie den Wirksamkeitsbericht. In der Folge soll die «konsolidierte Betrachtung» dann als Grundlage für den Aufgaben- und Finanzplan 2020-2030 bilden.
Der Regierungsrat fordert ferner weiterhin die geforderten sogenannten Zetafaktoren möglichst schnell umzusetzen, nämlich bereits für das Jahr 2020, unabhängig von der SV 17. Sprich: Die Gewinne der Unternehmen sollen in der Berechnung der Finanzkraft der Kantone weniger gewichtet werden. Finanzdirektor Marcel Schwerzmann verspricht sich daraus einen Anreiz für Kantone, sich weiter um die Ansiedlung neuer Unternehmen zu bemühen – ohne dass sie mit stark verringerten NFA-Einnahmen bestraft würden. Wegen der «Mobilität des Kapitals» liessen sich Unternehmensgewinne nämlich steuerlich weniger stark ausschöpfen, als Steuern natürlicher Personen. (red)

Kommentare (0)