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Coronakrise

Auch Luzerner Partygänger geben im Ausgang falsche Personalien an

Weil Nachtschwärmer im Ausgang falsche Personalangaben machen, ist es den Clubbetreibern und Behörden unmöglich, diese zu kontaktieren. Der Kanton warnt und überlegt sich Massnahmen.
Dank Lockerungsschritten darf wieder getanzt werden. (Symbolbild)

Pascal Studer

Es steht schwarz auf weiss: Clubbetreiber stehen während der Coronapandemie in der Pflicht, die Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Im rund siebenseitigen Schutzkonzept heisst es daher unter anderem, dass die Lokale Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher aufnehmen müssen. Somit könnten Infektionsketten nachverfolgt und die Verbreitung des Virus eingedämmt werden. So sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Montagabend: «Das Contact Tracing muss funktionieren.»

Das Problem: Häufig machen Nachtschwärmer falsche Angaben. So geschehen ist dies etwa im Kanton Zürich. Ein sogenannter «Superspreader» – also eine besonders ansteckende Person – hat in einem Club mindestens fünf andere Personen infiziert. Rund 100 Gäste haben jedoch ihre Personalien nicht korrekt angegeben – teilweise absichtlich. Die Behörden konnten diesen folglich nicht mitteilen, dass sie möglicherweise Träger des Virus sind.

Auch in Luzern sind Angaben teilweise falsch

Dieses Verhalten ist problematisch – und wurde auch im Kanton Luzern beobachtet. Dies bestätigt Kantonsarzt Roger Harstall. Er schätzt, dass mindestens 10 Prozent der angegebenen Daten falsch seien. «Wir haben Listen erhalten, bei denen wir Telefonnummern häufig formal nicht zuordnen konnten.» Dies bedeutet: Die Nummern waren nicht nur falsch, sondern auch ungültig. Diese Angaben erschweren die Arbeit der Behörden erheblich. Harstall betont:

«Die Datenverlässlichkeit ist für uns essenziell.»

Ein Beispiel: Wenn im Verlauf eines Abends 300 Personen einen Nachtclub besuchen und jede zehnte davon falsche Angaben macht, tappen die Behörden bei 30 Personen im Dunkeln, ob diese das Virus unwissentlich weiterverbreiten. «Das ist ein grosses Problem», sagt Harstall. Zumal die Partygänger mobil sind. Sie reisen gerne auch mal von Luzern nach Zürich oder von Bern nach Basel. Für Harstall ist daher klar:

«Die Leute müssen mitspielen – sonst haben wir keine Chance.»

Zudem sei wichtig, dass die Clubgänger genau angeben, zu welcher Zeit sie das entsprechende Lokal betreten und verlassen. «Das erleichtert unsere Aufgabe erheblich», sagt Harstall. Wenn die Behörden beispielsweise sehen, dass ein Verdachtsfall nur von 22 bis 23 Uhr in einem Club war, brauchen sie nicht alle Besucherinnen und Besucher zu kontaktieren, sondern nur diejenigen, die sich in diesem Zeitfenster dort aufgehalten haben. Denn der Kantonsarzt streicht heraus: «Nur schon 300 Personen nachzuverfolgen, ist ein immenser administrativer Aufwand.»

Behörden können Massnahmen verschärfen

Es hat sich also eine Nachlässigkeit eingeschlichen im Umgang mit dem Virus. Entsprechend warnt Hanspeter Vogler davor, Corona auf die leichte Schulter zu nehmen. Der Abteilungsleiter Gesundheit des Kantons Luzern sagt: «Ein derartiges Verhalten ist verantwortungslos. Der Vorfall in Zürich war ein Schuss vor den Bug – auch für die Luzerner Clubbetreiber.»

Nun müssten diese mehr Sorgfalt walten lassen – sonst könnten sich die Behörden gezwungen sehen, die Vorgaben wieder zu verschärfen. «Eine Möglichkeit wäre, die maximale Besucherzahl runterzustufen», erklärt Vogler. Ob die Partynächte für die Clubs dann noch rentabel wären, ist jedoch fraglich. Für Vogler ist daher klar: «Die Massnahmen müssen verhältnismässig sein.»

Eine weitere Option: Das Schliessen von fehlbaren Diskotheken. Vogler erklärt: «Ein funktionierendes Contact Tracing war Voraussetzung dafür, dass Clubs wieder öffnen dürfen.» Wird dieses nicht gewährleistet – etwa durch die Angaben von falschen Personalien – ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt, womit die Schliessung auch aus juristischer Perspektive genügend begründet wäre. Vogler betont:

«Es geht um die öffentliche Gesundheit – und vielleicht sogar um Menschenleben.»

So gesehen haben es die Partygängerinnen und Nachtschwärmer zu einem grossen Teil selbst in den Händen: Geben sie die korrekten Personalien an, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass auch in der nächsten Zeit getanzt werden kann.

Luzerner Club mit Verdachtsfall

Zudem pikant: Trotz Vorschrift scheinen nicht alle Gastrobetriebe die Personalien aufzunehmen. So gab es am Freitagabend beim Zugang zum Club Suite an der Pilatusstrasse gemäss Aussagen von Besuchern keine Kontrolle mit der Aufforderung, Namen und Adresse zu hinterlassen. Und dies, obwohl die Besucher nur via Lift Zugang haben und es dort entsprechend einfach zu kontrollieren wäre.

Die Dachterrasse des Clubs war schon vor Mitternacht sehr gut gefüllt. Die Betreiber eines anderen Luzerner Nachtclubs haben Ende vergangener Woche ihre Gäste gebeten, sich auf Covid-19 zu testen, wie betroffene gegenüber unserer Zeitung erklärten. Grund dafür sei gewesen, dass sich eine Person im Lokal aufgehalten hatte, die später Corona-Symptome gezeigt habe. Derweil erheben die Betreiber des Roks an der Seidenhofstrasse die Personalien ihrer Besucher per App.

Ob die Clubs die Personalien erfassen, kontrolliert die kantonale Gastgewerbe- und Gewerbepolizei. Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, sagt jedoch: «Es wird nur kontrolliert, ob die Betriebe die Kontaktdaten erheben. Die erhobenen Daten selber wurden bisher nicht verifiziert.» Wigger sagt, dass sich die Gastgewerbebetriebe insgesamt gut an die Vorschriften halten:

«Wir haben bisher keine Betriebe sanktioniert.»

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