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Luzern

Luzerner Landwirt wegen Vergewaltigung verurteilt

Der Bauer bestreitet die mehrfachen Vergewaltigungen seiner Frau, bei den sexuellen Handlungen mit seiner damals 13-jährigen Nichte spricht er von «einem groben Fehler». Die Verteidigung hat Berufung angemeldet.

Ein heute 48-jähriger Landwirt wird vom Luzerner Kriminalgericht der mehrfachen Vergewaltigung seiner Frau und sexuellen Handlungen mit seiner minderjährigen Nichte zu zwei Jahren Gefängnis bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Er muss der Ehefrau eine Genugtuung von 5000 Franken und seiner Nichte eine von 3000 Franken bezahlen. Ferner hat er die Verfahrenskosten von über 13'000 Franken zu tragen.

Die Verhandlung fand letzten August am Luzerner Kriminalgericht statt (Artikel vom 30. August 2018). Die Vergewaltigungen in den Jahren 2007 und 2008 hat der Angeklagte vehement abgestritten. Er betonte, dass er seiner Frau gegenüber nie Gewalt angewendet habe – abgesehen von einer einzigen Ohrfeige. Zum Übergriff auf die damals 13-jährige Nichte im Jahr 2003 sagte der Beschuldigte, dies sei «ein grober Fehler» gewesen.

Laut dem Urteil wurden die von der Verteidigung beantragten Befragungen weiterer Familienmitglieder und das Erstellen eines grafologischen Gutachtens zur Prüfung der Echtheit von Eintäge im Vergissmeinnicht-Büchlein, einer Art Tagebuch, abgewiesen. Das Kriminalgericht begründet die Abweisungen mit mangelnder Relevanz und keinen neuen wesentlichen Erkenntnissen. Auch der Antrag der Verteidigung, den Gesundheitszustand der Vergewaltigten mittels eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens abklären zu lassen, wurde abgewiesen.

Tatmotiv: Befriedigung des Sexualtriebs

Das Luzerner Kriminalgericht sieht das Tatmotiv für die beiden Vergewaltigungen, wie auch der sexuellen Handlung mit seiner Nichte, al ein «egoistisches, nämlich die Befriedigung seines Sexualtriebes», wie es in seinem Urteil festhält. Dass der Angeklagte bisher keine Vorstrafen vorweist, wurde als neutral bewertet, da dies als Normalverhalten zu gelten habe. Auch stelle sein Wohlverhalten nach der Anzeige keine besondere Leistung dar. Der Mann wohnt heute getrennt von seiner Frau, das Scheidungsverfahren läuft. Der 48-Jährige lebt heute in einer neuen Beziehung. Und zwei seiner drei Kinder wohnen ebenfalls bei ihm. Gegen das Urteil wurde von Seiten der Verteidigung Berufung eingelegt. Denn es habe sich nie beweisen lassen, «dass die Frau je vergewaltigt worden sei».

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