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Luzern

Luzerner Landwirt (47) wegen Vergewaltigung vor Gericht

Die Anklage lautet auf mehrfache Vergewaltigung und sexuelle Handlungen mit einem Kind. Die Vergewaltigungen streitet der Angeklagte ab, den Übergriff auf die 13-Jährige sei «ein grober Fehler» gewesen.
Luzerner Kriminalgericht am Alpenquai.        Symbolbild: Philipp Schmidli (Luzern, 17. Juli 2016)

Sandra Monika Ziegler

Vor dem Luzerner Kriminalgericht stand am Mittwoch ein 47-jähriger Landwirt. Der Mann wird beschuldigt, seine Frau mehrmals vergewaltigt und mit einem 13-jährigen Mädchen sexuelle Handlungen vollzogen zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 3,5 Jahre Gefängnis, die Verteidigung 60 Tagessätze mit zwei Jahren Bewährung. So kontrovers wie die Strafanträge sind, so kontrovers waren auch die Aussagen.

Neue Videokamera erstmals im Gericht im Einsatz

Den Richtern sitzt ein unruhiger Mann gegenüber. Er rutscht ständig auf dem Stuhl hin und her. Zu Beginn verkündet Kriminalgerichtspräsident Bernhard Holdermann ein Novum: «Heute wird zum ersten Mal die brandneue Videokamera eingesetzt.» Dies weil die Frau dem Angeklagten im Gerichtssaal nicht begegnen wollte. So musste der Angeklagte den Raum wieder verlassen.

Er blickt zurück und sagt: «Bin auch froh, brauche das gar nicht.» In einem Nebenraum kann er die Aussagen der Frau mitverfolgen. Sie nimmt Platz und schildert die mutmasslichen Vergewaltigungen. Die Taten liegen bis zehn Jahre zurück. «Ich erinnere mich daran, als wäre es gestern gewesen», sagt die heute 49-Jährige. Sie wollte sich damals für einen Auftritt mit dem Jodelclub vorbereiten.

Bevor sie duschte, ging sie in die Küche, um noch etwas zu trinken. Da sei ihr Mann ebenfalls in die Küche getreten und über sie hergefallen. «Ich wollte mich wehren, hatte aber keine Chancen, er hatte mich fest in den Klauen», sagt sie und bricht in Tränen aus. Es kam zu einem kurzen Unterbruch.

Der Stimmverlust blieb über
längere Zeit und wurde
als posttraumatische
Belastungsstörung diagnostiziert.


Dann fährt sie fort und erzählt, dass der anschliessende Jodelauftritt zum «Horror» wurde, sie sich nicht konzentrieren konnte und ihre Stimme versagt habe. Der Stimmverlust blieb über längere Zeit und wurde als posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Die Frau befindet sich seit den Übergriffen in psychologischer Betreuung. Sie gibt weiter zu Protokoll, dass er sich öfters, wenn sie fort wollte, an ihr verging. Oft hätte sie es über sich ergehen lassen, damit Ruhe herrsche. Er hätte sie wie «eine Maschine» benutzt wann und wo immer er wollte.

Der Beschuldigte sagte zu Beginn, dass ihn das ganze Verfahren bald mal zum Wahnsinn bringe, als Mann sei dies kaum zu ertragen. Seine Frau gebe sich als «scheues Mäuschen, das kein Wässerchen trüben könne», das sei gelogen. Den Vorwurf der Vergewaltigung streitet er konsequent ab, vielmehr sei die Frau die Dominante gewesen und hätte meist bestimmt wann und wo es zum Sex kam. Wenn er mal wollte, hätte er darum betteln müssen. Liebe und Sex gingen nur ohne Gewalt. Wenn es dazu kam, habe sie es auch gewollt.

Er verging sich am Kindermädchen

Ein weiterer Anklagepunkt ist die sexuelle Handlung mit einer 13-Jährigen. Das Mädchen hat öfters seine Kinder gehütet. Eines Abends legte sich der Landwirt nackt zu ihr ins Bett und fing an sie zu streicheln. Als sie sich abwendete und ihn bat, damit aufzuhören, sei er aus dem Zimmer gegangen. Der Beschuldigte begründete seine Tat damit, dass er bei der 13-Jährigen Zuneigung suchte. Dies, weil er von seiner Frau vernachlässigt und vom Schwager gehänselt worden sei. «Ich wurde dauernd runter gemacht und suchte Zuneigung.» Das taxierte der Staatsanwalt als «starke Verharmlosung», der Angeklagte habe von Anfang an Sex gewollt, deshalb spricht er von versuchter Vergewaltigung. Ebenso hielt er am Tatbestand Vergewaltigung bei den Vorfällen mit seiner Frau fest. Der Mann soll 3,5 Jahre ins Gefängnis, so der Antrag.

Der Verteidiger räumt zwar sexuelle Handlungen des Mannes mit einem Kind ein, es sei aber keine versuchte Vergewaltigung gewesen. Auch sei nicht bewiesen, dass die Frau je vergewaltigt worden sei. Er fordert deshalb diesbezüglich einen Freispruch.

Im Schlusswort sagt der Angeklagte, dass er sich bis heute schäme, zum Mädchen ins Bett «geschloffen» zu sein, ein grober Fehler, den er bereue. Ansonsten zeigt der Mann weder Reue noch Einsicht und sieht sich selbst als Opfer. Das Urteil des Luzerner Kriminalgerichtes steht noch aus.

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