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Luzern

Luzerner Kriminalgericht verurteilt Dealer zu 12 Monaten Freiheitsstrafe und einem Landesverweis von 10 Jahren

Mit der Absicht, einen Drogenring in Luzern aufzuziehen, ist ein Nigerianer im Februar 2018 in die Schweiz eingereist. Das grosse Geschäft konnte er nicht realisieren. Ein erster Versuch war ihm bereits vor zwei Jahren misslungen.

Der 40-jährige Nigerianer war im Februar 2018 mit dem Flugzeug aus Spanien, wo er über eine Aufenthaltsbewilligung verfügt, in die Schweiz eingereist. Für sein künftiges Geschäft traf er gezielte Vorbereitungen. Er liess sich von einem gewissen «John», der zurück nach Nigeria reiste, eine SIM-Karte mit 125 Kontakten geben. Von diesen Kontakten hatten deren 41 bereits Vorstrafen im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln.

Um es vorweg zu nehmen: Dem Beschuldigten ist es nicht gelungen, in Luzern einen florierenden Handel mit Kokain aufzuziehen. Er traf sich zwar mehrere Male mit einem unbekannten weissen Mann, der ihn mit Stoff belieferte. Als Übergabeort wählten die Männer jeweils einen Park zwischen Pilatusplatz und Kantonalbank. Da der Beschuldigte auf dem Platz Luzern neu war, gestaltete sich der Drogenhandel schwieriger als erwartet, wie im Urteil des Kriminalgerichts vermerkt ist.

Er beabsichtigte, wesentlich grössere Mengen Kokain zu verkaufen

Insgesamt kam es in zwei Wochen nur zu rund 12 Verkaufsverhandlungen mit verschiedenen Abnehmern, in denen der Beschuldigte rund 6 Gramm Kokain im Gesamtwert von 600 Franken verkaufte. Der Mann beabsichtigte eigentlich, auf dem Platz Luzern eine wesentlich grössere Menge Kokain zu verkaufen. Dazu hatte er ja die SIM-Karte mit den einschlägigen Kontakten.

Weil sein Geschäft nicht wunschgemäss funktionierte, wollte der Beschuldigte am 11. März wieder zurück nach Spanien reisen. Aber auch dies missriet, denn am 10. März wurde er an der Bushaltestelle Paulusplatz in Luzern verhaftet.

Einem Scheinkäufer der Polizei Drogen angeboten

Der Beschuldigte ist im Schweizerischen Strafregister bereits wegen Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz verzeichnet. Das Untersuchungsgericht St. Gallen belegte ihn im Frühjahr 2016 mit einer Geldstrafe und einer Busse. Der Mann versuchte damals, einem Scheinkäufer der Polizei drei Kügelchen mit insgesamt 1,5 Gramm Kokain zu verkaufen.

Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte den Mann nun zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Davon muss er 6 Monate absitzen, die restlichen 6 Monate werden bedingt gewährt; bei einer Probezeit von 5 Jahren. Ausserdem wird der Beschuldigte für 10 Jahre des Landes verwiesen.

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