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Luzern

Luzerner Kriminalgericht: Sieben Jahre für 34-jährigen Messerstecher gefordert

Ein Gast sticht den Türsteher einer Bar in der Stadt Luzern nieder. Der Verteidiger plädiert bei der Verhandlung auf Notwehr.

Ein verbaler Konflikt endete in einer brutalen Tat, bei der ein Mann mit einer Stichverletzung zurückblieb, während der Täter (34) flüchtete. So schilderte der Staatsanwalt dem Luzerner Kriminalgericht am Mittwochmorgen, was sich in den Morgenstunden des 3. September 2017 in und vor einem Ausgehlokal in Luzern abspielte. «Bei diesem Vorfall war gar nichts normal», betonte er.

Der Türsteher forderte laut Anklageschrift den Beschuldigten und vier weitere Leute auf, das Lokal zu verlassen, da man Feierabend machen wolle. Der Beschuldigte, ein Kosovare, bat um fünf Minuten Verlängerung und wollte dem Türsteher die Hand reichen. Dieser lehnte ab, was der Beschuldigte als Beleidigung auffasste. Er verhielt sich gegenüber dem Türsteher aggressiv und drohte ihm auf Albanisch, er solle sich verpissen oder er bringe ihn um. Die Situation spitzte sich zu. Der Türsteher setzte Pfefferspray gegen den Beschuldigten ein, nachdem es den Anschein erweckte, dass dieser etwas aus seiner Gesässtasche ziehen würde.

Nach dem Wortwechsel zückte er das Messer

Dann begab sich der Beschuldigte nach draussen. Der Türsteher brachte ihm einen Becher Wasser und sagte ihm, dass er trinken solle, dann würde er sich bald besser fühlen. Als der Kosovare den Türsteher erkannte, drohte er abermals, ihn umzubringen. Nach einem Wortwechsel griff der Beschuldigte in seine Gesässtasche, nahm ein Messer hervor und stach dieses dem Türsteher in den Unterbauch. Dieser rannte daraufhin zurück ins Lokal, der Beschuldigte wollte ihm folgen, wurde aber von einem seiner Begleiter gehindert. Dann flohen sie, kehrten aber später an den Ort des Geschehens zurück. Der Staatsanwalt beantragte für versuchte eventualvorsätzlich Tötung eine Freiheitsstrafe von 7 Jahren und Landesverweis von 12 Jahren.

Die Geschichte des Verteidigers ähnelt jener des Staatsanwalt nur bedingt. Sieht er doch doch im Türsteher den Angreifer. «Es gab kein aggressives Verhalten meines Mandanten. Im Gegenteil, bei der Diskussion setzte der Türsteher Pfefferspray ein, worauf der Beschuldigte das Konfliktfeld verliess. Dass ihm der Türsteher folgte, war unnötig. Mein Mandant befürchtete einen erneuten Angriff. Das Messer benutzte er aus Notwehr. Es war ein Präventivangriff.»

Eine Strafe von 9 Monaten bedingt sei angebracht. Von einem Landesverweis sei abzusehen. Der Mann lebe mit Frau und zwei Kindern in Basel, wo er als Gerüstbauer tätig sei. Der Beschuldigte sagte zum Schluss: «Ich entschuldige mich. Es war nicht meine Absicht, jemanden zu verletzen oder zu töten. Aber passiert ist passiert.»

Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.

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