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Luzern

Luzerner Kriminalgericht schiebt Freiheitsstrafe zu Gunsten einer Therapie auf

Das Kriminalgericht Luzern hat einen Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wegen Erpressung und diversen Verkehrsdelikten. Weil der Beschuldigte an einer Persönlichkeitsstörung leidet, wird die Strafe zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Gemäss dem am Sonntag veröffentlichten Urteil wird der 22-jährige Schweizer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu 30 Franken und einer Busse von 800 Franken verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung wurde angemeldet.

Der Deliktskatalog umfasst 13 Punkte, elf davon betreffen das Strassenverkehrsgesetz. Der Beschuldigte hatte gemäss dem Urteil ein Auto besessen, das aber nicht immatrikuliert war und keinen Versicherungsschutz hatte. Einen Führerschein hatte er nicht; ihm war bereits der Lernfahrausweis vorsorglich entzogen worden.

Um dennoch mit dem Auto fahren zu können, beschaffte sich der Beschuldigte zwei Mal bei anderen Autos Kontrollschilder, ein Mal entwendete er das Auto seiner Mutter. Auf seinen Fahrten überschritt er deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Einmal baute er einen Unfall. Bei diesen Strassenverkehrsdelikten war der Beschuldigte geständig.

Den Ausführungen des Opfers Glauben geschenkt

Zudem sprach das Gericht den Mann der Erpressung und der einfachen Körperverletzung schuldig. Es kam zum Schluss, dass er seine Ex-Freundin am Verlassen der Wohnung gehindert sowie geschlagen habe. Auch habe er sie gezwungen, einen Darlehensvertrag über 45'000 Franken zu verbrennen.

Bei diesen Tatvorwürfen stufte das Gericht die Ausführungen der Frau als glaubwürdiger ein als die des Beschuldigten. Dieser hatte die Vorhaltungen teilweise bestritten. So habe die Ex-Freundin ihm kein Darlehen gegeben, sondern Geld geschenkt.

Erhebliche Rückfallgefahr

Der Mann hatte gemäss den Ausführungen des Gerichts eine schwierige Kindheit und wurde schon als Schüler wegen Alkohol- und Marihuana-Konsums in ein Heim eingewiesen. Die Richter stuften die Rückfallgefahr wegen einer Persönlichkeitsstörung als deutlich bis sehr hoch ein und sprachen somit eine unbedingte Freiheitsstrafe aus.

Die Freiheitsstrafe wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Es sei zu befürchten, dass sich ohne engmaschige Betreuung beim Beschuldigten wieder die alten Verhaltensmuster einstellten, heisst es in dem Urteil. Nur in einer stationären Massnahme erhalte er das Umfeld und die Zeit, neue Denk- und Verhaltensstrategien zu lernen, zu erproben und zu festigen.

Auch die Staatsanwaltschaft (sie hatte für eine Freiheitsstrafe von drei Jahren plädiert), hatte für den Beschuldigten eine stationäre Massnahme gefordert. Die Verteidigung hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal eineinhalb Jahren gefordert und eine sofortige Entlassung aus dem Vollzug verlangt.

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