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Luzern

Luzerner Kriminalgericht reduziert Strafe für Vergewaltiger um sechs Monate

Einem mutmasslichen, 22-jährigen Vergewaltiger aus Rumänien wurde die Strafe von drei Jahren auf zwei Jahre sechs Monate reduziert. Der Landesverweis bleibt bestehen.

Vor zwei Wochen fand die Verhandlung gegen einen heute 22-jährigen Rumänen statt. Ihm wird vorgeworfen, im September 2017 eine betrunkene Frau (33) sexuell genötigt und mehrmals vergewaltigt zu haben. Der Mann streitet die Vergewaltigung ab und spricht von «einvernehmlichem Sex».

An der Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft, davon ein Jahr unbedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren und einen Landesverweis von zehn Jahren. Der Pflichtverteidiger forderte Freispruch in allen Punkten und den Verzicht auf den Landesverweis.

Acht Jahre Landesverweis

Nun liegt das Urteil vor. Das Gericht reduziert die Strafe von drei Jahren auf zwei Jahre und sechs Monate und verhängt einen Landesverweis von acht Jahren. Die Verfahrenskosten von 23'747,70 Franken gehen zu Lasten des Beschuldigten, ebenso eine Busse über 200 Franken wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Auch muss er dem Opfer eine Genugtuung in der Höhe von 5000 Franken bezahlen.

Die schriftliche Urteilsbegründung wird den Parteien zugestellt. Gegen das Urteil kann noch Berufung erhoben werden. Wird verzichtet, so ist das Urteil rechtskräftig.

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