notifications
Luzern

Luzerner Kriminalgericht: Glaubensbruder muss hinter Gitter

Das Gericht verurteilte einen 52-jährigen Mann wegen gewerbsmässigen Betrugs, die Verteidigung plädierte bis zuletzt auf Veruntreuung. Gnade erfahren hat der Verurteilte  jedoch von seinen Glaubensbrüdern – sie nahmen ihn wieder in ihre Reihen auf.
Eingangsbereich beim Kriminalgericht Luzern am Alpenquai. Bild: (Philipp Schmidli, (Luzern, 12. Juli 2016))

Sandra Monika Ziegler

Ein Geschäftsmann (52) ergaunerte während zehn Jahren von 17 Personen Darlehen in der Höhe von total 1,2 Millionen Franken. Er gab vor, damit ein religiöses Zentrum errichten zu wollen. Das Luzerner Kriminalgericht hat ihn nun wegen gewerbsmässigen Betruges zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, davon eines unbedingt und der Rest bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Weiter muss er Schadenersatz von knapp 800'000 und die Verfahrenskosten von 30'000 Franken zahlen. Weil der Verurteilte das Oberhaupt einer christlichen Glaubensgemeinschaft war, gelang es ihm relativ einfach, seine Gläubiger zu prellen.

Doch das Geld verwendete er nicht für göttliche Zwecke, sondern für seine irdischen Bedürfnisse. Er zahlte damit seine Schulden, gab sich einen Monatslohn von 12'000 Franken und baute sich ein Haus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann gelobte Besserung

Ein geringeres Strafmass forderte die Verteidigung, doch sie hatte keine Chance. Sie wollte eine Verurteilung wegen Veruntreuung und nicht wegen Betruges und forderte daher eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Dem folgte das Luzerner Kriminalgericht jedoch nicht. Nach Bekanntwerden seiner unrühmlichen Bereicherung, wurde er von der christlichen Glaubensgemeinschaft ausgeschlossen. Doch jetzt lässt diese Gnade walten und hat den reuigen Betrüger wieder in ihre Reihen aufgenommen.

Kommentare (0)