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Luzern

Luzerner Kriminalgericht gibt Drogendealer mildere Strafe

Ein Kosovare muss wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und anderen Delikten viereinhalb Jahre ins Gefängnis.

Ein Automechaniker ist für Nötigung, Drohung, Körperverletzungen, Freiheitsberaubung, Gefährdung des Lebens sowie Widerhandlungen gegen das Waffen- und gegen das Betäubungsmittelgesetz bestraft worden. Das Luzerner Kriminalgericht hat den 40-jährigen Kosovaren zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Einige Delikte zeugen von grosser Aggressivität und Frauenfeindlichkeit. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft hat der Beschuldigte 2012 die Kupplung am Auto seiner damaligen Partnerin repariert. Als er erfuhr, dass sich die Frau zuvor bei einem Kollegen erkundigt hatte, wie viel eine solche Reparatur kostet, wurde er wütend, suchte die Frau in ihrer Wohnung auf und schlug ihr mit der Faust ins Gesicht. Er drohte ihr mit Konsequenzen, falls sie die Polizei benachrichtigen würde.

Später schlug er der Frau an ihrem Arbeitsplatz in einer Bar ins Gesicht und ein anderes Mal versetzte er sie mit einen Gasbrenner in Angst und Schrecken. Zudem bedrohte er sie mit einem Messer, ein anderes Mal mit einem Revolver. Auch sperrte er die Frau, die vom ihm schwanger war, gegen ihren Willen ein.

Im Mehrfamilienhaus wurde auch geschossen

Der Mann lebte zu einem anderen Zeitpunkt in einem Mehrfamilienhaus, das vorwiegend von Personen aus dem Drogenmilieu bewohnt wurde. Er war ein «grosszügiger Drogendealer, der unter den Leuten Stoff verschenkte», wie die Staatsanwältin bei der Verhandlung am 25.Juli ausführte. In diesem Gebäude ist es zu mehreren Zwischenfällen gekommen. Der Beschuldigte, der den Drogen verfallen war, hatte zwei Frauen, die ihm Kokain gestohlen haben sollen, handgreiflich angegangen. Auch ein Schuss wurde im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung abgegeben.

Der Beschuldigte bestritt bei der Verhandlung die meisten Vorwürfe. Dazu ist anzumerken, dass die Konstellation im Mehrfamilienhaus spezieller Natur war. Neben dem Beschuldigten und den Frauen lebten auch zwei Männer dort, die sich als Platzhirsche aufführten. Sie schickten die Frauen auf den Strich und verlangten von ihnen, dass sie Leute auf der Strasse ausrauben und so Geld beschafften. Der Kosovare wollte die Frauen davon abbringen. Die Staatsanwältin forderte sechs Jahre Freiheitsstrafe. Sie meinte, man könne sich vollumfänglich auf die Aussagen der Frauen stützen. Im Plädoyer am Gericht sagte sie aber auch, dass die Frauen stark drogenabhängig seien.

Der Verteidiger beantragte für seinen Mandanten, der sich seit 25. April 2017 im vorzeitigen Strafvollzug befindet, eine maximale Strafe von 24 Monaten. Die Frauen seien nicht glaubwürdig. Es habe sich mehrheitlich um Vier-Augen-Delikte gehandelt, es stehe also Aussage gegen Aussage. Er forderte die Richter auf, zu Gunsten des Angeklagten zu urteilen. Das Urteil liegt im Dispositiv vor. Es ist noch nicht rechtskräftig.

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