Sandra Monika Ziegler
Diverse Konti, innert 6,5 Monaten neun Überweisungen und ein Geldfluss von über 160'000 Franken: Die Staatsanwaltschaft sieht objektiv den Straftatbestand der gewerbsmässigen Geldwäscherei erfüllt. Dies streitet der 24-Jährige, dem die Konten gehörten, ab. Der gebürtige Luzerner erzählt, er habe 2018 seine Konten nicht freiwillig zur Verfügung gestellt, sondern sei von drei ihm unbekannten Männern dazu gezwungen worden. Von den 160'000 Franken hatte der Mann knapp 48'000 Franken für sich verwendet.
Der Richter wollte das genauer wissen. «Sie sagen, Sie seien unter Druck gesetzt worden, aber trotzdem bekamen Sie einen Teil des Geldes. Wie passt das zusammen?» Eine klare Antwort darauf blieb aus. Der Beschuldigte erzählt nur, wie er unter Druck handelte. «Haben Sie sich nie Gedanken gemacht, woher das Geld kommt?», so der Richter. Er habe schon gemerkt, dass da etwas nicht stimmen konnte, erwiderte der Beschuldigte. Alle Fragen, die den Weg des Geldes oder die Identität der drei unbekannten Männer erhellen würden, blieben unbeantwortet. «Und warum stoppten dann im Oktober 2018 die Zahlungen?», hakte der Richter nach. «Mein Konto war blockiert», sagte der Beschuldigte.
Klare Worte fand dafür die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Die zentrale Frage sei: «Wer sind die drei unbekannten Männer, gibt es die überhaupt?» Sie beantwortete die Frage gleich selber: «Diese Geschichte ist erstunken und erlogen.» Als Indiz führte sie die vom Beschuldigten selber verwendeten 48'000 Franken an und bezeichnet dieses Geld als Verbrecherlohn. Er habe diese Art der Geldbeschaffung als Beruf ausgeübt. Der Beschuldigte war seit August 2018 arbeitslos.
Kein einmaliger Fehltritt
Die Staatsanwaltschaft fordert 12 Monate Haft, davon 6 Monate unbedingt, den Rest bedingt, bei einer Probezeit von drei Jahren. Dazu kommt eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 30 Franken und eine reduzierte Ersatzforderung von 20'000 Franken. Die teilbedingte Strafe sei angemessen. Der Beschuldigte sei seit 2015 bereits achtmal verurteilt worden. Das habe ihn aber nicht beeindruckt, selbst während der aktuellen Verfahrenszeit sei er straffällig geworden. «Es ist kein einmaliger Fehltritt. Die Legalprognose ist zwar bedenklich, aber nicht grundsätzlich schlecht», sagte die Staatsanwältin.
Der Verteidiger sieht höchstens einfache Geldwäsche und fordert einen Freispruch. Die Geldstrafe sei auf 170 Tagessätze à 10 Franken bedingt bei einer Probezeit von zwei Jahren festzusetzen. Er zweifelt an der gewerbsmässigen Geldwäsche, weil bei den neun Überweisungen nur in einem Fall ein Checkbetrug nachgewiesen werden konnte – bei den anderen sei es reine Vermutung. Verteidiger: «Aus einem angeblichen auf acht Verbrechen zu schliessen, das geht nicht. Das hat zu wenig Fleisch am Knochen. Wie kann mein Mandant sich verteidigen, wenn er gar nicht weiss, woher das Geld stammt und es nicht mal aus den Akten ersichtlich ist? Zudem liegen die Straftaten drei Jahre zurück.» Die Voraussetzungen für eine bedingte Strafe seien gegeben. Das Urteil wird den Parteien schriftlich zugestellt.