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Luzern

Kantonsrat will wöchentlich alle Radarfallen im Internet veröffentlichen

Die Mehrheit des Kantonsrats will die Standorte von Radaranlagen jede Woche öffentlich machen. Damit wäre Luzern der erste Kanton der Schweiz, in dem die Stationierung sämtlicher Geschwindigkeitsmessgeräte für jedermann einsehbar ist.
Ein Radarkasten auf der Autobahn A14 zwischen der Verzweigung Rotsee und Buchrain (in Richtung Zug). (Archivbild)

Lukas Nussbaumer

Was St. Gallen kann, können wir Luzerner auch – und erst noch transparenter. Nach diesem Motto hat der Luzerner Kantonsrat am Dienstag eine Motion von Daniel Keller (SVP, Udligenswil), der die Veröffentlichung aller Standorte von stationären und semistationären Radaranlagen forderte, als Postulat erheblich erklärt. Der Entscheid fiel mit 57 zu 47 Stimmen auf Antrag der Regierung hin relativ knapp. Das weniger starke Mittel des Postulats reicht, weil es für die Praxisänderung keine Gesetzesänderung und damit keine Motion braucht.

Damit kann die Luzerner Polizei die Radarfallen, wann immer sie will, im Internet veröffentlichen. Gefordert ist von Keller die wöchentliche Publikation. Der Kanton Luzern betreibt auf den Autobahnen A 2 und A 14 sieben fix installierte Radaranlagen. Dazu kommen 22 stationäre in der Stadt Luzern, von denen jeweils mindestens 6 permanent in Betrieb sind. Weiter stehen drei verschiebbare Messstationen im Einsatz – und die Polizei kann mit Nachfahrmessungen jederzeit Jagd auf Temposünder machen.

Vier Fraktionen für Publikation, zwei dagegen

Der Kanton St. Gallen ist seit 2014 der einzige Schweizer Kanton, der die Standorte seiner neun verschiebbaren Radaranlagen jeden Freitag im Internet veröffentlicht. Auf die Publikation der beiden fix installierten Geräte verzichtet der Ostschweizer Kanton mit der Begründung, es würden sowieso alle wissen, wo diese Fallen stehen.

Für die volle Transparenz über die Standorte der Radarfallen und damit für die Erheblicherklärung des Postulats votierten die Sprecher von SVP, CVP und GLP, welche die Haltungen der Mehrheiten ihrer Fraktionen zum Ausdruck brachten. Gegenwehr leisteten Mitglieder von SP und Grünen, die das Postulat zur Ablehnung empfahlen, und bei der Abstimmung einige Mitglieder von CVP, FDP und SVP.

«Wer sichere Schulwege will, muss den Vorstoss ablehnen»

Für den Grünen Andreas Hofer aus Sursee fördert eine Veröffentlichung der Radar-Standorte das Rasen, weil Schnellfahrer den künftig bekannten Messgeräten ausweichen würden. «Alle, die sichere Schulwege wollen und die für Sicherheit auf den Strassen sind, müssen den Vorstoss ablehnen», sagte der frühere Kantonsratspräsident. Support erhielt er von den SP-Sprechern Josef Schuler (Hitzkirch), Peter Fässler (Kriens) und Andy Schneider (Rothenburg). Ebenfalls gegen das Postulat stellte sich FDP-Parlamentarierin Heidi Scherer (Meggen).

Für die wöchentliche Online-Publikation der Radarfallen setzten sich neben Motionär Daniel Keller CVP-Sprecherin Inge Lichtsteiner (Egolzwil), GLP-Vertreter Mario Cozzio (Sursee) und SVP-Kantonsrat Marcel Omlin (Rothenburg) ein, ausserdem Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker. So argumentierte Keller, dass die Veröffentlichung der Standorte im Kanton St. Gallen zu tieferen Unfallzahlen geführt habe. Die Befürchtung von Andreas Hofer, die nicht überwachten Strecken könnten zu einem rechtsfreien Raum werden, wies Keller zurück. «Die Polizei wird ja weiterhin Tag und Nacht mobile Kontrollen durchführen.»

Raser werden meist via Nachfahrmessung geschnappt

Regierungspräsident Paul Winiker betonte wie Keller, trotz Publikation der Standorte von Radarfallen müsse jeder Verkehrsteilnehmer im Kanton Luzern immer und überall mit Kontrollen rechnen. Ausserdem würden Raser in den meisten Fällen nur mit den hochmobilen Geräten in Patrouillenfahrzeugen überführt.

Mit der Veröffentlichung der stationären und semistationären Anlagen schaffe der Kanton Luzern Transparenz und ermögliche die Nachprüfung, in welchen Gemeinden wie oft kontrolliert werde. Gemäss Winiker ermöglicht das Ja zum Postulat der Polizei auch die Prüfung der Kontrollen von anderen Verkehrssünden wie das Hantieren am Handy.

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