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Luzern

Luzerner Kantonsrat sagt nach flüssiger Debatte Ja zum Gewässergesetz

Nach dem Volks-Ja zur Luzerner Aufgaben- und Finanzreform konnte der Kantonsrat am Montagnachmittag auch das neue Gewässergesetz verabschieden, das mit der Reform verflochten war.
Luftaufnahme der Reuss bei Honau. (Bild: Pius Amrein, 8. April 2019)

Alexander von Däniken

113 zu 0 Stimmen: So klar hat das Luzerner Kantonsparlament das Gewässergesetz in zweiter Beratung angenommen. Die Verkehrs- und Baukommission stimmte der Totalrevision des Gewässergesetzes für die zweite Beratung einstimmig zu - und stellte zugleich den Antrag, bauliche Massnahmen so zu gestalten, dass nicht nur Hochwasser, sondern auch Niedrigwasser mitberücksichtigt wird.

Das neue Gewässergesetz tritt nun voraussichtlich am 1. Januar 2020 in Kraft. Die Gemeinden werden nur noch für den Unterhalt der Gewässer zur Kasse gebeten – und auch nur dann, wenn es sich um kleinere öffentliche Gewässer handelt. Für die Kosten aller anderen Aufgaben kommt primär der Kanton auf. Rund 20 Millionen Franken kostet das den Kanton unter dem Strich zusätzlich pro Jahr.

Mit Finanzreform verbunden

Das Gewässergesetz war mit der Aufgaben- und Finanzreform 2018 verflochten, über welche die Bevölkerung am 19. Mai abgestimmt hat. Mit dem Ja zur Reform und der Zustimmung zur Gesetzesrevision herrschen laut Baudirektor Robert Küng (FDP) nun klare Verhältnisse. Zwar stehe noch eine gerichtliche Überprüfung der Finanzreform aus, «aber wir sehen dem positiv entgegen», so Küng.

Im Zusammenhang mit dem Gewässergesetz behandelte der Kantonsrat ein Postulat von Markus Odermatt (CVP, Ballwil). Im Vorstoss verlangte Odermatt eine massvolle Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten. Das wird laut dem Regierungsrat aber bereits so gehandhabt. «Mit dem Vorstoss sollten Renaturierungsprojekte verhindert werden», mutmasste etwa Andreas Hofer (Grüne, Sursee). Der Vorstoss wurde knapp mit 59 zu 56 Stimmen abgelehnt.

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