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Volksabstimmung

Luzerner Kantonsrat begrüsst Gegenvorschlag zur Privatpflege- und Betreuungsinitiative

Wer freiwillig zu Hause Angehörige betreut, soll dafür im Kanton Luzern künftig entschädigt werden. Ob und wie, entscheidet die Stimmbevölkerung. Der Vorschlag des Regierungsrats wird nun vom Kantonsrat unterstützt.

Wer Angehörige pflegt, soll gemäss dem Gegenentwurf der Luzerner Regierung eine Anerkennungszulage bekommen, während die betreuten Personen einen Gutschein erhalten.
Bild: Symbolbild: Gaetan Bally / Keystone

Personen, die freiwillig und unentgeltlich hilfsbedürftige Personen pflegen und betreuen, sollen im Kanton Luzern belohnt werden. Die Frage ist, wie. Ein Komitee der damaligen CVP fordert seit Einreichen der Initiative 2019 für die Angehörigen einen Abzug von 5000 Franken vom steuerbaren Einkommen. Der Regierungsrat schlägt mit einem Gegenentwurf vor, dass für die pflegenden Angehörigen eine Anerkennungszulage und für die betreuten Personen ein Gutschein für die Leistungen Dritter ausgerichtet wird.

Das Luzerner Kantonsparlament begrüsste nun am Dienstag die Variante der Exekutive mit 88 gegenüber 21 Stimmen. Nur die SVP-Fraktion lehnte die Vorlage ab. Das Votum des Kantonsrats ist (noch) kein Nein zur Initiative. Wie das Parlament zur Initiative steht, wird nach der zweiten Beratung des Gegenvorschlags Ende Januar 2023 entschieden. Die Anerkennungszulage beim Gegenentwurf soll sich jährlich am steuerrechtlichen Mindestabzug auf Nebenerwerb orientieren, der derzeit 800 Franken beträgt. Der Gutschein für die betreuten Personen soll jährlich mindestens 1200 Franken betragen und kann im Kanton Luzern für Angebote wie Hilfe im Haushalt oder Aufenthalte in Pflege- und Betreuungseinrichtungen verwendet werden.

Pol-Parteien ohne Chance

In der Beratung war der Ablehnungsantrag der SVP nicht das einzige Anliegen, das keine Mehrheit fand. Es sei der falsche Zeitpunkt, um Geld für Freiwilligenarbeit auszugeben, argumentierte Jasmin Ursprung (Udligenswil) vergeblich. Die SP scheiterte mit Anträgen für eine alleinige Kostenübernahme durch den Kanton statt einer geteilten mit den Gemeinden und mit einer grosszügigeren Ausgestaltung des Gegenvorschlags. So wünschten die Sozialdemokraten zum Beispiel vergeblich eine Anerkennungszulage, die vom Regierungsrat festgelegt wird und mindestens 1200 Franken beträgt.

Die GLP wiederum kam mit dem Antrag nicht durch, diese Anerkennungszulage ganz zu streichen. Ursula Berset (Buchrain) begründete das Anliegen damit, dass es nicht um eine Kostenersparnis gehe, sondern dass sie als Präsidentin der Freiwilligenorganisation Benevol Luzern mit der Zulage eine Entwertung der Laienarbeit befürchte.

Gesetzestext präzisiert

Als Antrag eingereicht, aber als bereinigter Gesetzestext ohne Beratung und Abstimmung übernommen wurde ein Vorschlag der vorberatenden Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit. Demnach gelten als Angehörige die Ehegatten, Verwandte in auf- und absteigender Linie, die Geschwister, die Schwiegerkinder und Schwiegereltern der betreuten Person sowie deren Lebenspartner oder Lebenspartnerin und neu auch andere Personen, die ihr in ähnlicher Weise nahestehen.

Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf erklärte: «Ein steuerlicher Abzug, wie es die Initiative fordert, ist nicht das wirkungsvollste Instrument.» Deshalb lehne die Exekutive die Initiative ab, führte der Mitte-Regierungspräsident aus. Der Gegenvorschlag sei hingegen eine gute Lösung und folge dem Prinzip der Selbstbestimmung. Die Abstimmung ist für 2023 geplant, ein Inkrafttreten 2024.

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