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Luzern

Luzerner Heimbewohner können eine höhere Heimtaxe bei den Ergänzungsleistungen anrechnen

Der Kanton und die Gemeinden passen nach einem Gerichtsurteil die anrechenbare Heimtaxe an. Heimbewohner, die Ergänzungsleistungen beziehen, erhalten statt 141 Franken pro Tag neu bis zu 179 Franken.

Bisher erhielten Bewohner von Alters- und Pflegeheimen, die Ergänzungsleistungen beziehen, pro Tag maximal 141 Franken für ihren Aufenthalt. Am 15. Januar stellte das Kantonsgericht fest, dass dieser Betrag zu tief ist. Ein Heimbewohner hatte sich gegen die Höhe der anrechenbaren Heimtaxe gewehrt. Die Begründung: Sein Vermögen sei unter den aktuellen Bedingungen rasch aufgebracht und er werde zum Sozialfall. Dies verstosse gegen Bundesrecht (wir berichteten).

2300 Fälle werden neu berechnet

Nun wird die bei der Ergänzungsleistung (EL) anrechenbare Heimtaxe auf maximal 179 Franken angehoben. Der Regierungsrat hat die Erhöhung rückwirkend auf den 1. Januar 2020 beschlossen, wie er gestern mitteilte. Mit dem Gerichtsurteil seien rund 2300 EL-Fälle neu berechnet worden. Die Anpassung der Ansprüche dauere voraussichtlich bis Ende August.

Laut Erwin Roos, Departementssekretär des Gesundheits- und Sozialdepartements, beziehen 2700 bis 2800 Personen in Alters- und Pflegeheimen Ergänzungsleistungen – knapp 60 Prozent der Heimbewohner. Anspruch haben Personen, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken.

Grenze für Ausgleich bei 165 Franken festgesetzt

Laut Regierung werden die Ergänzungsleistungen von allen Luzerner Gemeinden zusammen solidarisch pro Kopf finanziert. Mit der Anpassung der anrechenbaren Taxe soll es nun aber per 2021 eine Änderung geben. Die Regierung schreibt:

«Heime auf der Landschaft weisen mehrheitlich tiefere Heimtaxen aus als jene in der Stadt Luzern und den Agglomerationsgemeinden.»

Um die Mehrkosten gerechter zu verteilen, soll die Pro-Kopf-Finanzierung nur bis zu einer Taxgrenze von 165 Franken gelten. Der Anteil an den EL-Heimtaxen, der über 165 Franken hinaus geht, soll von der Wohnsitzgemeinde des Heimbewohners getragen werden. Im begründeten Einzelfall, wenn kein Heimplatz innerhalb der Grenze verfügbar ist, können gar Taxen über 179 Franken übernommen werden. Dann zahlt ebenfalls die Gemeinde. Angebote mit luxuriösem Standard seien aber ausgenommen.

Gesetzesänderung kommt im Herbst in den Kantonsrat

Der neue Finanzierungsschlüssel bedarf laut Regierung einer Gesetzesänderung. Die Vorlage kommt voraussichtlich an der September- und Oktobersession in den Kantonsrat. Die neue Finanzierungsregel soll vorerst für zwei Jahre gelten. Die Regierung rechnet damit, dass den Gemeinden durch die Anpassung der anrechenbaren Heimtaxe Mehrkosten von netto rund 7,6 Millionen Franken entstehen. Wie eine Schätzung der WAS Ausgleichskasse Luzern zeigt, werden viele Gemeinden deutlich tiefer in die Tasche greifen müssen. Andere Gemeinden werden laut Regierung aber auch entlastet, wenn sie ungedeckte Heimkosten bisher über die wirtschaftliche Sozialhilfe oder andere kommunale Leistungen berappen mussten.

Markus Kronenberg, Gemeindeammann von Eschenbach und Leiter Bereich Finanzen beim Verband der Luzerner Gemeinden (VLG), sagt zur Anpassung:

«Die Erhöhung der anrechenbaren Taxe führt bei den meisten Gemeinden zu Mehrkosten, was in der heutigen Situation für die Gemeinden schmerzhaft ist.»

Doch die Gemeinden seien sich bewusst gewesen, dass die Taxe mit 141 Franken an der unteren Grenze lag. Kronenberg begrüsst die neue Regelung: «Die Lösung, an welcher der VLG mitgearbeitet hat, ist ausgewogen.» Er rechnet vor allem damit, dass Gemeinden auf dem Land mit eher günstigen Heimen deutlich mehr zahlen müssen. Diese hätten bisher kaum Sozialhilfe für EL-Bezüger in Heimen leisten müssen.

Regierung hat auf Vernehmlassung verzichtet

Weil die neue Finanzierungsregelung bereits im Januar 2021 in Kraft treten soll, hat der Regierungsrat auf eine Vernehmlassung verzichtet. Kronenberg hofft, dass die Änderung bei den Gemeinden nicht auf Widerstand stösst:

«Im VLG haben 16 Personen an der Änderung mitgearbeitet. Wir rechnen damit, dass die Gemeinden diese mittragen.»

Auch Erwin Roos betont, dass es sich beim Vorschlag um einen kantonsweit vertretbaren Kompromiss handle.

Da die Anpassung des Finanzierungsschlüssels unter den Gemeinden erst 2021 greift, die höhere anrechenbare Taxe aber bereits per Januar 2020 gilt, will der Kanton die Gemeinden im laufenden Jahr mit einem einmaligen Beitrag unterstützen. Die Regierung beantragt dem Kantonsrat einen Beitrag von zwei Millionen Franken. Noch im Februar wollte die Regierung nichts von einer Beteiligung wissen (Ausgabe vom 15. Februar 2020). Einen Anteil leisten will auch die Stadt Luzern. Der Stadtrat unterbreitet dem Grossstadtrat denselben Beitrag.

«Stadt will Übergang solidarisch mittragen»

Sozialdirektor Martin Merki (FDP) sagt dazu:

«Die Stadt Luzern will den Übergang solidarisch mittragen und daher zwei Millionen Franken beisteuern.»

Er betont aber auch, dass es trotz neuer EL-Taxgrenze in der Stadt Luzern viele Pflegeheime gäbe, welche mit ihrer Heimtaxe über dem anrechenbaren Betrag liegen. «In der Stadt und teilweise in der Agglomeration sind die Lohn- und Lebenshaltungskosten sowie die Immobilienpreise höher als auf der Landschaft.» Dennoch meint Merki: «Wir stehen hinter dem gemeinsam erarbeiteten Kompromiss und der Grenze von 165 Franken für die Ausgleichszahlungen.»

Die Regierung will die neue Regelung nach zwei Jahren überprüfen. Dies begrüsst die CVP, wie sie mitteilt. Die Partei fordert dann eine breite Vernehmlassung. Auf die Mitteilung der Regierung hat auch die SP reagiert. Sie ist nicht zufrieden und fordert, dass die «jährlich vorenthaltenen EL-Gelder» nicht nur für 2020 rückwirkend ausbezahlt werden, sondern auch für das Vorjahr. Den Betroffenen würden EL-Gelder vorenthalten. Zum Thema ist derzeit noch ein Postulat von SP-Kantonsrätin Pia Engler hängig.

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