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Öffentliche Verwaltung

Luzerner Gemeinden sollen weiter eigene Steuerämter führen können

Gemeinden sollen ihre Steuerämter zusammenschliessen, findet die SP. Die Regierung ist gleicher Meinung, will Fusionen aber trotzdem nicht vorantreiben.

Würden Gemeinden ihre Steuerämter vermehrt zusammenlegen, könnte die Effizienz dank entstehender Synergien gesteigert werden. Ausserdem ergäben sich mit einer verstärkten Regionalisierung interessantere Tätigkeiten für Steuerfachleute, was die Rekrutierung erleichtern würde. Das schreibt SP-Kantonsrat Jörg Meyer in einem Ende Januar eingereichten Postulat. Seine Schlussfolgerung lautete deshalb: Der Kanton soll die Regionalisierung der aktuell 62 Steuerämter zusammen mit dem Verband der Luzerner Gemeinden (VLG) «aktiv angehen».

Die Regierung teilt die Ansichten des Parlamentariers aus Adligenswil, wie sie in ihrer nun veröffentlichten Antwort festhält. Nicht einverstanden ist sie hingegen mit der Schlussfolgerung Meyers, weshalb sie sein Postulat ablehnt. Die dezentrale Organisation mit weitgehenden Gemeindekompetenzen sei Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Gemeindeautonomie, sei also politisch so gewollt. Würden der Kanton und der VLG die Regionalisierung aktiv vorantreiben, führe das zu einem Zielkonflikt mit der Selbstständigkeit der Kommunen, begründet die Exekutive ihr Nein. Und ergänzt, es sei «primär Sache der Gemeinden, ihre Organisation zu bestimmen». Regionalisierungen sollten deshalb «nicht vom Kanton angeordnet werden».

Voraussetzungen für Zusammenarbeit sind geschaffen

Der Kanton könne jedoch die rechtlichen und technischen Grundlagen für Regionalisierungen schaffen. Mit der einheitlichen Steuersoftware und der damit einhergehenden Vereinheitlichung der Geschäftsprozesse seien die Voraussetzungen für eine Zusammenarbeit bereits da, führt die Regierung weiter aus. Die Dienststelle Steuern spreche Gemeinden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit denn auch regelmässig darauf an, die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen oder eine Regionalisierung des Steueramts zu prüfen.

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