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Luzern

Luzerner Gemeinden pokern um Wasserbauprojekte

Der Kanton revidiert das Wasserbaugesetz. Bis neue Gelder für Projekte fliessen, könnte es dauern. Gemeinden – etwa Menznau mit dem Rüdelbach –müssen abwägen: selber zahlen oder abwarten?

Ernesto Piazza

Das kantonale Wasserbaugesetz stammt aus dem Jahr 1979. Es ist also höchste Zeit für eine Revision. Der Kantonsrat hat in erster Lösung einen überarbeiteten Entwurf verabschiedet. Ende Januar wird das Geschäft zum zweiten Mal beraten.

Der Entwurf beinhaltet, dass der Kanton die bisher von den Gemeinden wahrgenommenen Hochwasserschutzmassnahmen und den baulichen Unterhalt an allen Gewässern neu in die Hände nimmt. Die geplante Neuordnung der Aufgaben belastet die Staatskasse mit jährlich rund 20 Millionen Franken.

Verzögerungen sind zu erwarten

Die Übernahme des Wasserbaus durch den Kanton ist Teil der Aufgaben- und Finanzreform (AFR) 2018. Genauso wie der neue Kostenteiler bei den Volksschulen, der dem Kanton Mehrkosten von etwa 160 Millionen beschert. Hoch umstritten ist jedoch die Gegenfinanzierung, welche das auf 2020 geplante Inkrafttreten der AFR 18 verzögern könnte (Ausgabe vom 23. November).

Viele Gemeinden stehen jetzt vor dem Entscheid, ob sie bauliche Massnahmen beim Hochwasserschutz noch selber finanzieren - oder pokern. Sprich: Zuwarten, bis der Kanton die Hoheit übernommen hat und die Projekte bezahlt. Das bedeutet allerdings auch, darauf zu hoffen, dass bis zur Realisierung kein Schadensereignis eintritt. Die Alternative wäre, die Investition noch in gemeindeeigener Regie auszulösen, dies mit der Überlegung, dass sich das Projekt beim Kanton aufgrund seiner Prioritätenliste terminlich verzögern könnte.

Solche Überlegungen gibt es auch in Menznau. Die Kosten für die Sanierung des Rüdelbachs sind auf brutto 1,16 Millionen Franken veranschlagt. Heute entfielen 35 Prozent davon auf den Bund, ein Viertel würde der Kanton berappen. Die Gemeinde müsste noch etwa 460 000 Franken beitragen. Der 750 Meter lange, zu sanierende Abschnitt verläuft vom Rüdelwald bis zur Mündung des Rüdelbachs in die Seewag (siehe Grafik). Letztmals hat der Bach im Jahr 2014 Schäden in der Höhe von gut 250 000 Franken angerichtet.

«Ein Abwägen» sei es, sagt Gemeindeammann Beat Blum (CVP), angesprochen auf die Strategie der Exekutive. «Grundsätzlich können wir nicht riskieren, dass das Industriegebiet überflutet wird.» Wenn das Gewässer über das Ufer tritt, ist dieser Dorfteil am meisten gefährdet. Zudem könnte die Gemeinde die Finanzierung stemmen: Neben der Investition würde die Erfolgsrechnung jährlich mit rund 9000 Franken an Abschreibungen belastet. Des Weiteren hätte der Entscheid für Menznau, diesen proaktiven Weg zu beschreiten, eine gewisse Signalwirkung. Die Gemeinde verfügt im Industriegebiet noch über 5000 Quadratmeter an nicht überbauter Fläche. Blum: «Wir sind an der Ansiedlung von weiteren Gewerbebetrieben interessiert.» Die Menznauer Exekutive erhofft sich zusätzliches Steuersubstrat.

Von der Sanierung des Rüdelbachs dürfte auch eine Erbengemeinschaft mit ihrer Parzelle profitieren. Denn der Gemeindeammann vermutet: «Dieses Land würde mit der Sanierung aufgewertet.» Das Grundstück liegt auf der anderen Seite der Kantonsstrasse Wolhusen–Willisau – vis à vis des Industriegebiets.

Gemeinderat erarbeitet Stellungnahme

Bis letzten Dienstag lagen das Wasserbauprojekt und das Rodungsgesuch auf der Gemeindekanzlei auf. Zwei Einsprachen sind eingegangen. Es handle sich um nichts Substanzielles, so Blum. Man würde diese mit dem Kanton behandeln und nach tragbaren Lösungen mit den Einsprechern suchen. Noch hat sich der Gemeinderat für keine Variante entschieden. Bis 14. Dezember muss er dem Kanton seine Stellungnahme einreichen.

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