Lukas Nussbaumer
Die AFR 18, über die das Luzerner Stimmvolk am 19. Mai befindet, verletze die Gemeindeautonomie und verstosse mehrfach gegen den Grundsatz der Einheit der Materie, heisst es in einer Mitteilung. In der Beschwerde wird verlangt, die Abstimmung sei nicht durchzuführen beziehungsweise erst nach einem Entscheid des höchsten Gerichts.
Die Gemeinden machen damit eine Drohung wahr, die sie Mitte Februar vor der Sondersession des Kantonsrats über die AFR 18 ausgesprochen haben. Mit der AFR 18 werden Aufgaben zwischen dem Kanton und den Gemeinden im Umfang von rund 200 Millionen Franken neu verteilt. Die gewichtigsten sind ein neuer Volksschulkostenteiler (160 Millionen) und die Übernahme des Wasserbaus durch den Kanton (20 Millionen).
Rothenburg neu auch bei den Gegnern der Reform
Neben der Stadt Luzern, Dierikon, Eich, Greppen, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis hat sich inzwischen auch Rothenburg dem Komitee angeschlossen. Argumentiert wird etwa, das Stimmvolk sei gezwungen, die Katze im Sack zu kaufen. Dies deshalb, weil für die Finanzierung der AFR 18 Mittel aus der Steuervorlage des Bundes eingerechnet sind, über die ebenfalls am 19. Mai abgestimmt wird. Ausserdem seien die Berechnungen des Kantons «schönfärberisch», würden «auf veralteten Zahlen basieren» und der Kanton «wolle seinen Haushalt auf Kosten der Gemeinden sanieren».