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Luzern

Luzerner Eltern reichen Sammelbeschwerde gegen Maskenpflicht ein

An den Luzerner Schulen müssen bereits Fünftklässler eine Maske tragen – neuerdings auch im Turnen. Das geht einigen Eltern zu weit. Nun beschreiten sie den Rechtsweg. Bloss: Können sie das überhaupt?
Nadja Marbet ist Mitinitiantin einer Sammelbeschwerde gegen die Maskenpflicht an den Luzerner Primarschulen. (Bild: PD)

Christian Glaus

Die Coronamutation breitet sich in der Schweiz weiter aus. Inzwischen sollen rund 80 Prozent der Infektionen auf eine Mutation zurückzuführen sein – Tendenz steigend. Dies wirkt sich auch auf die Luzerner Volksschulen aus. Zusammen mit den Infektionen steigt die Zahl der Kinder und Lehrpersonen in Quarantäne. Diese hat sich – Stand 11. März – innerhalb einer Woche fast verdoppelt, wie die Statistik des Bildungs- und Kulturdepartements zeigt. Eine neue Erhebung ist derzeit im Gang.

Seit Ende der Fasnachtsferien gilt bereits ab der 5. Klasse eine Maskenpflicht, in den Tagesstrukturen ab der 1. Klasse. Noch Ende Februar hatte das Bildungs- und Kulturdepartement in Aussicht gestellt, die Maskenpflicht an der Primarschule bei günstigem pandemischem Verlauf ab Mitte März aufzuheben. Das geschieht nun nicht, im Gegenteil: Neu gilt sie ab der 5. Klasse auch während des Sportunterrichts und beim Singen. Das Rahmenschutzkonzept der Dienststelle Volksschulbildung wurde entsprechend angepasst. «Wegen der steigenden Coronafallzahlen steht für uns eine Lockerung der Maskenpflicht derzeit nicht zur Diskussion», erklärt Aldo Magno, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung, auf Anfrage.

Sammelbeschwerde wird am Freitag eingereicht

Während also der Kanton die Maskenpflicht an den Schulen weiter ausdehnt, nimmt der Widerstand von Eltern zu. Wie unsere Zeitung weiss, bereitet eine Gruppe von rund 30 Eltern eine Sammelbeschwerde vor. Diese wird am Freitag beim Kanton eingereicht. Mitinitiantin ist Nadja Marbet. Sie ist Mutter von zwei Kindern im Primarschulalter und war während 14 Jahren selber als Lehrerin tätig.

Marbet erinnert daran, dass der Bund keine Maskenpflicht an den Primarschulen vorschreibt. Luzern habe die Vorgaben auf eigene Faust verschärft. «Dabei vermisse ich die Verhältnismässigkeit. Was ist der Sinn dahinter, Kinder mit Masken im Gesicht herumrennen zu lassen?» Es fehlten wissenschaftliche Beweise, dass das Maskentragen helfe, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Hinzu komme, dass Kinder kaum in der Lage seien, die Handhabung der Masken korrekt umzusetzen. Bei jedem an- oder abziehen müssten die Hände desinfiziert werden, was im Alltag kaum praktikabel sei. Und: «Kinder sind nicht Treiber der Pandemie. Das haben das Bundesamt für Gesundheit und Kantonsarzt Roger Harstall immer wieder betont.»

Dass nun für Fünftklässler auch im Sportunterricht eine Maskenpflicht gilt, macht die Sache für die Gruppe um Nadja Marbet umso schlimmer:

«Es kann nicht gesund sein, wenn man über längere Zeit ausgeatmete Luft wieder einatmet. Ich mache mir Sorgen wegen möglicher Langzeitfolgen.»

Marbet sagt, für sie sei mit der Maskenpflicht an Luzerns Primarschulen «eine Linie überschritten» worden. Die Grundrechte der Kinder auf persönliche Freiheit und besonderen Schutz würden «mit Füssen getreten».

Ob es den Eltern gelingt, mit der Sammelbeschwerde die Maskenpflicht an der Primar zu Fall zu bringen, wird sich zeigen. «Der juristische Weg könnte lang sein, aber wir rechnen uns durchaus gute Chancen aus», sagt Marbet. Zur Unterstützung haben die Eltern einen Anwalt beigezogen. Wichtig ist ihr: «Ich nehme meine Verantwortung als Mutter wahr. Man soll seine Stimme erheben, wenn man nicht einverstanden ist.»

Departement verneint Beschwerdemöglichkeit

Stimme erheben, ja – Beschwerde führen, nein: Das ist die Haltung des Kantons zur Sammelbeschwerde. Die Maskenpflicht ab der 5. Klasse könne auf diesem Weg nicht angefochten werden. Die rechtliche Grundlage ergebe sich aus dem Bundesrecht. Eltern hätten lediglich die Möglichkeit, im Einzelfall Beschwerde zu führen, beispielsweise wenn ein Dispensationsgesuch von der Schulleitung abgelehnt wird.

Dennoch würden die Sorgen der Eltern ernst genommen, «selbst wenn es nur wenige sind», sagt Aldo Magno. Der Leiter der Dienststelle Volksschulbildung betont:

«Wir haben die Maskenpflicht ab der 5. Klasse nicht leichtfertig eingeführt. Es ging uns darum, verschärfte Quarantäne-Anordnungen zu verhindern.»

Dazu muss man die Quarantäneregeln für Klassen ohne Maskenpflicht kennen: Beim ursprünglichen Virus wurde die ganze Klasse unter Quarantäne gestellt, wenn innerhalb von zehn Tagen drei Kinder positiv getestet wurden. Bei der Mutation reicht ein positiver Test und die gesamte Klasse inklusive Lehrperson muss in Quarantäne gehen.

Mit der Maskenpflicht verfolgt der Kanton also ein Ziel: Präsenzunterricht sicherstellen und Fernunterricht verhindern. Die Regelung sei in Absprache mit dem Kantonsarzt und auf Empfehlung der Fachvereinigung Kinderärzte Schweiz eingeführt worden. Magno sagt: «In diesem Kontext meinen wir, dass das Tragen einer Maske zumutbar sein sollte.»

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