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Luzern

Luzerner Drogenhändler drohen neun Jahre Haft

Die Luzerner Polizei hat 2017 einen Drogenring rund um ein Verbrecherpaar gesprengt. Nun steht der letzte dieser Bande vor Gericht.

«Er ist ein umgänglicher Zeitgenosse. Man gibt ihm den Verbrecher gar nicht.» Der Staatsanwalt sprach aus, was wohl einigen durch den Kopf gegangen ist. Unter anderem wegen mehrfacher Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich am Freitag ein 35-jähriger Luzerner vor dem Kriminalgericht verantworten. Ein gepflegter Mann, südländischer Teint, die schwarzen Haare zum Rossschwanz gebunden.

Der Doppelbürger Schweiz-Dominikanische Republik soll mit seiner Partnerin, einer Venezolanerin, von Januar 2016 bis Februar 2017 Kokainhandel im grossen Stil betrieben haben. Die Ware kam aus Brasilien, Peru, Holland, per Bodypacker, im Koffer oder in Schreibmappen. Die Rede ist von gut 10 Kilogramm, wovon die Partnerin 2,5 Kilo und der Beschuldigte rund 4,5 Kilo in den Verkauf gebracht haben sollen. Der Erlös: rund 90'000 Franken. Der Tatbestand «des mengenmässig schweren Falls» ist laut Staatsanwalt «200-fach» erfüllt.

Beschuldigter ist lange überwacht worden

«Der Beschuldigte finanzierte sich sein Leben mit dem Drogenhandel», sagte der Staatsanwalt. Es gebe Bilder und Videos, die den Beschuldigten in Villen in der Dominikanischen Republik zeigten oder auf einer Jacht beim Geniessen «von nicht gerade billigem Tequila». Dass er – wie ausgesagt – vom Handel mit Kleidern und Kosmetik aus der Dominikanischen Republik gelebt haben soll, könne man aufgrund der «umfassenden Überwachung» ausschliessen.

In seinem Plädoyer zeichnete er vom Beschuldigten das Bild eines Rabenvaters. Obwohl dieser während des Tatzeitraums keiner Arbeit nachging, seien die zwei Kinder fremdbetreut worden. Wenn er die damals 7-jährige Tochter vom Heim abholte, sei sie nicht selten auf dem Rücksitz bei Drogenauslieferungen dabei gewesen. Selbst abends, wenn er in Zürich Geschäfte tätigte. Auch den damals noch nicht einjährigen Sohn habe er im Kindersitz mitgenommen. Er sei bei einer Hausdurchsuchung dabei gewesen, sagte der Staatsanwalt. Obwohl in der Wohnung am Stadtrand ab und an ein Kind lebte, lag unter dem Bett ein geladener Revolver.

Der Verteidiger versuchte in seinem launigen Plädoyer vieles zu verharmlosen. So sei es doch «eher unwahrscheinlich, dass ein Kleinkind mit einem Revolver in der Wohnung herumballert». Er stützte auch die Theorie des Modegeschäfts. Es habe durchaus «gewisse Etablissements» gegeben, in denen sein Mandant «Kleider eher lockerer Natur» verkauft habe.

Bei der Luzerner Polizei kein unbeschriebenes Blatt

Während der Verhandlung gab sich der Beschuldigte einsichtig. «Ich will mich ändern und es tut mir sehr leid, dass ich die Kinder im Stich lassen musste.» Er war bei der Polizei kein unbeschriebenes Blatt. Bei Drogen-Spezialermittlungen zwischen 2000 und 2016 hat es laut Staatsanwalt stets eine Konstante gegeben: In irgendeiner Form war der Beschuldigte involviert. So wurde er denn auch bereits 2012 von den Genfer Behörden zu einer bedingten und 2014 vom Luzerner Kriminalgericht zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt, delinquierte aber bereits wieder während der Probezeit.

Anfang 2017 wurden der Beschuldigte, seine Partnerin und zwei weitere Männer verhaftet. Sie sind mittlerweile rechtskräftig verurteilt. Die Venezolanerin kassierte fünf Jahre und einen Landesverweis. Diesen Umstand versuchte der Verteidiger bei der Strafzumessung zu nutzen – da es «um quasi gleich grosse Drogenmengen» gehe. Weil der Beschuldigte grösstenteils geständig sei und einen Reifeprozess durchgemacht habe, seien auch bei ihm fünf Jahre angemessen.

Staatsanwalt sagt: «Er hat es faustdick hinter den Ohren»

Ganz anders sieht dies der Staatsanwalt: Eine Freiheitsstrafe von neun Jahren – zuzüglich Geldstrafe und Busse – könne «getrost als das absolute Minimum bezeichnet werden». Zur Untermauerung lieferte er eine Episode aus dem Gefängnis, wo der Beschuldigte bereits seit fast drei Jahren inhaftiert ist. Er hat offenbar zwei Handys in die Zelle schmuggeln können und sie danach im Kühlschrank versteckt. «Er hat es faustdick hinter den Ohren.» Das Urteil wird schriftlich eröffnet.

Übrigens: Durch den Beschuldigten ist auch dessen unbescholtener Bruder ins Drogengeschäft geschlittert. Den Artikel dazu lesen Sie hier.

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