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Luzern

Luzerner Bürgerliche bringen Steuer-Kompromiss durch

Die bürgerliche Mehrheit des Luzerner Kantonsrats hält an ihrer im Januar beschlossenen Strategie fest. Damit bleiben die Firmensteuern auf dem 2012 festgelegten Niveau. Die erstarkte Linke scheitert mit all ihren Anträgen.

(Bild: Nadia Schärli / Luzernerzeitung )

Lukas Nussbaumer

Es bleibt dabei: Die Gewinnsteuern für Luzerner Unternehmen bleiben auf dem schweizweit tiefsten Satz, und die Vermögenssteuern für besonders reiche Personen werden nur während vier Jahren leicht erhöht. Das beschloss das alte Parlament am 28. Januar dieses Jahres, und den exakt gleichen Entscheid fällte der neu zusammengesetzte Rat am Montagnachmittag bei der zweiten Beratung des Steuergesetzes. Damit hat der über den Jahreswechsel von CVP, SVP und FDP ausgehandelte Kompromiss Bestand.

Anträge von SP, Grünen und Grünliberalen, die Firmensteuern doch zu erhöhen und die Vermögenssteuern für sechs Jahre geringfügig nach oben anzupassen, scheiterten allesamt. In der Schlussabstimmung wurde das kantonale Steuergesetz mit 74 zu 21 Stimmen bei 22 Enthaltungen gutgeheissen.

Keine Chancen für Anträge von Links-Grün

Den Abstimmungen gingen emotional geführte Diskussionen voraus. Dies auch deshalb, weil auf die zweite Beratung hin eingereichte Anträge nicht üblich sind. Jörg Meyer (SP, Adligenswil) verlangte eine Anpassung der Firmensteuern, GLP-Sprecher Urs Brücker (Meggen) eine Anpassung der Vermögenssteuern über den Zeitraum von sechs Jahren. Meyer scheiterte mit 69 zu 41 Stimmen, Brückers Begehren wurde mit 66 zu 44 Stimmen abgelehnt.

Jörg Meyer sagte, die minime Anhebung der Firmensteuern sei angebracht. Dies auch deshalb, weil die Regierung vor dem Kompromiss der Bürgerlichen das Gleiche wollte. Support erhielt er vom Stadtluzerner Grünen Hans Stutz. Er formulierte seine Forderung nach einer stärkeren Besteuerung der Unternehmen so:

«Die Steuern sollen von denen kommen, die sich das ohne Weiteres leisten können.»

Die SP enthielt sich bei der Schlussabstimmung. Sie monierte das ihrer Ansicht nach falsche Festhalten an den tiefen Firmensteuern, räumte aber gleichzeitig ein, die Gesetzesrevision habe auch gute Aspekte. Jörg Meyer meinte damit die zurückhaltende Umsetzung der Bundessteuervorlage, die das Schweizer Volk am 19. Mai gutgeheissen hatte.

Finanzdirektor Marcel Schwerzmann äusserte sich zu allen Anträgen jeweils nur kurz. Die Regierung respektiere den bürgerlichen Schulterschluss genauso wie das Ergebnis der ersten Beratung, so der Ende Monat vom Finanz- ins Bildungs- und Kulturdepartement wechselnde parteilose Krienser. Das revidierte Steuergesetz kann Anfang 2020 in Kraft treten – sollte das Referendum nicht ergriffen werden.

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