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Luzern

Luzerner Bauernpaar erhält Quittung für Tierschutzverstösse

Ein Ehepaar missachtete mehrmals das Tierschutzgesetz. Nun dürfen sie nur noch einen Teil ihrer Milchkühe halten.

Die Kontrolleure schauten regelmässig vorbei auf dem Landwirtschaftsbetrieb im Kanton Luzern. Und der Veterinärdienst stellte Mängel fest: Kälber erhielten zu wenig Futter, sie waren in zu kleine Liegeboxen gepfercht, Ställe und Tiere waren verschmutzt. Nachdem der Bauer im Mai 2017 per Strafbefehl wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutz- und das Tierseuchengesetz verurteilt worden war, folgte im Jahr darauf eine unangemeldete Kontrolle. Vorgefunden wurden mehrere Kälber ohne Zugang zu Wasser, ein Tier war dehydriert, ein anderes lag tot in seiner Box.

Die Folgen: Je einen Strafbefehl an Bauer und Bäuerin wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz. Der Veterinärdienst reagierte, indem er von den Hofbetreibern unter anderem kleinere Viehbestände sowie grössere Liegeboxen für die Kälber verlangte. Statt wie bislang 117 sollen sie während dreier Jahre nur noch 80 Milchkühe halten dürfen. Weil sich das Ehepaar dagegen wehrte, landete der Fall beim Bundesgericht.

Drei Personen schauen zu 117 Kühen

Die Landwirte kritisierten, die angeordnete Reduktion ihres Viehbestands um rund einen Drittel sei nicht verhältnismässig und wirke sich womöglich kontraproduktiv aus. Durch die finanziellen Folgen könnten sie dazu gezwungen sein, ihren Mitarbeiter zu entlassen oder andere Einsparungen vorzunehmen, was ihre Arbeitsbelastung erhöhen würde, argumentierten sie. Das Luzerner Kantonsgericht war zum Schluss gekommen, dass die fast 120 Kühe zu viel Aufwand für drei Personen bedeuteten. Durch die Kontrollen über die Jahre hinweg sei dokumentiert, dass die Vorschriften zum Tierschutz nicht eingehalten worden seien und sich die Arbeitsbelastung des Paars negativ auf Haltung, Pflege und Betreuung der Tiere auswirke.

Das Bundesgericht teilt die Einschätzung der Vorinstanz, wie aus dem jüngst veröffentlichten Entscheid hervorgeht. Das Kantonsgericht habe zu Recht festgehalten, «dass nach einer derart langen Zeit der tierschutzwidrigen und für die Tiere leidvollen Haltung, das teilweise Tierhalteverbot erforderlich ist, um die festgestellten Missstände zu beheben». Die obersten Richter halten die befristete Beschränkung auf 80 Milchkühe daher für verhältnismässig.

Auch gegen die Anordnung des Veterinärdiensts, den Tieren grössere Liegeboxen zur Verfügung zu stellen, wehrte sich das Ehepaar vergeblich. Das Bundesgericht bestätigt auch in dieser Hinsicht das Urteil des Kantonsgerichts. Dieses hatte die Boxen für zu klein befunden, die Tiere hätten weder ihre Gliedmassen ausstrecken noch sich artgerecht hinlegen und aufstehen können.

Bundesgerichtsurteil 2C_7/2019 vom 14. Oktober 2019

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