Evelyne Fischer
Seit bald 100 Tagen kämpft Reto Birrer gegen ein Monster. Ein Monster der Bürokratie. Gemeint ist die Stellenmeldepflicht, die seit dem 1. Juli in Kraft ist. Sie zwingt Arbeitgeber wie Birrer, Inhaber der gleichnamigen Bauunternehmung in Knutwil, offene Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit zu melden. So will es die Umsetzung der vom Volk 2014 angenommenen Zuwanderungsinitiative der SVP.
Der Schwellenwert der Meldepflicht liegt aktuell bei einer Arbeitslosenquote von 8 Prozent. In Birrers Branche liegt diese bei den Betonbauern bei über 17 Prozent. Heisst: Jeder freie Job in diesem Berufsfeld muss zuerst dem Arbeitsmarktservice gemeldet werden. Jene neu geschaffene Abteilung der Dienststelle Wirtschaft und Arbeit (Wira) ist im Kanton Luzern die Schnittstelle zu den fünf regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV). Der Service ist mit 460 Stellenprozenten dotiert und rechnet mit 24'000 Meldungen pro Jahr.
Berufsliste wird als «unbrauchbar» taxiert
Obwohl Birrer vorausschickt, für eine «konkrete Zwischenbilanz» sei es noch zu früh, fällt das erste Fazit des Präsidenten des Baumeisterverbands Luzern vernichtend aus: «Die Stellenmeldepflicht ist für die Baubranche ein Ärgernis, verursacht nur Aufwand und Kosten.» Kritisiert wird vor allem die Berufsnomenklatur: Aktuell hat der Bundesrat für 19 Berufsarten eine Meldepflicht festgelegt. «Deren Definition ist unbrauchbar. Die Liste enthält Berufsbezeichnungen, welche so im Bildungsplan nicht enthalten sind, wie Betonmacher oder Eisenleger.» Auch werde ein ausgebildeter Maurer heute in der gleichen Gruppe eingeordnet wie ein ungelernter. «Eine Bereinigung der Nomenklatur tut not, insbesondere mit Blick auf das Inkrafttreten der 5-Prozent-Schwelle per 2020.» Zu reden gibt auch die Sperrfrist: Ein Job darf erst fünf Arbeitstage nach Publikation beim Arbeitsmarktservice anderweitig ausgeschrieben werden. «An dieser Wartefrist ist selbst dann festzuhalten, wenn beim RAV keine geeignete Person zur Verfügung steht. Wirtschaftsfreundlich ist anders.»
In diesem Bereich ortet auch Ruedi Stöckli, Präsident von Gastro Luzern, Verbesserungspotenzial. «Die Wartefrist muss aufgehoben werden», sagt Stöckli, der das Landgasthaus Strauss in Meierskappel führt. «Auch muss der Ablauf der Sperrfrist automatisch dem Arbeitgeber gemeldet werden, um den Prozess nicht unnötig zu verlängern.» Wie Birrer kritisiert Stöckli die Berufsliste und fügt an: «Arbeitslose sollten nicht nach ihrer letzten Tätigkeit eingeordnet werden, sondern nach ihrer Ausbildung.» Der Präsident des Gastroverbands, der für die SVP im Kantonsrat sitzt, besitzt erst wenige Rückmeldungen. Dennoch dürfte die Meldepflicht laut Stöckli kaum dazu beitragen, die Rekrutierung ausländischer Angestellten einzudämmen. «Der Arbeitsmarkt in der Gastrobranche ist ausgetrocknet. Die meisten Schweizer lehnen eine Arbeit in der Reinigung oder im Abwasch ab. Eine Fachkraft in Küche und Service zu finden, kommt einem Lottosechser gleich.»
Kanton beobachtet viele Stellen ohne Meldepflicht
Die geschilderten Probleme sind Bruno Wespi bekannt. Er leitet die neue Abteilung Arbeitsmarktservice. «Die Berufsnomenklatur soll spätestens aufs vierte Quartal 2019 hin verfügbar sein.» Die Sperrfrist verteidigt Wespi: «Während des fünftägigen Publikationsverbots hat der Stellensuchende beim RAV einen Informationsvorsprung. Das ist ein grosser Vorteil.»
«In den Monaten Juli und August wurden 2327 Stellen gemeldet. Im selben Zeitraum vor einem Jahr waren es 450.»
Bruno Wespi, Leiter Arbeitsmarktservice
Dienststelle Wirtschaft & Arbeit
Trotz anfänglicher System- und Schnittstellenprobleme habe die neue Anlaufstelle das Meldeverfahren vereinfacht. «Arbeitgeber haben nur einen Ansprechpartner, das hat sich bewährt», sagt Wespi. Erfreulich sei auch der klare Anstieg der Stellenmeldungen. «In den Monaten Juli und August wurden 2327 Stellen gemeldet. Im selben Zeitraum vor einem Jahr waren es 450.» Die September-Zahlen stehen noch aus. «Wer beim RAV angemeldet ist, stösst nun auch auf Jobs, die sonst meist unter der Hand weggehen.» Interessant ist: Von den 2327 offenen Stellen waren 1437 meldepflichtig. «Es gibt offensichtlich Arbeitgeber, die vom neuen System profitieren wollen.»
Braucht es auf jedes RAV-Dossier eine Reaktion?
Gaudenz Zemp, Direktor des Gewerbeverbands Kanton Luzern, geht eher davon aus, dass bei einigen Arbeitgebern noch nicht alle Fragezeichen ausgeräumt sind: «Eines der Hauptprobleme ist die Definition der über 200 bestehenden Berufe. Viele Profile sind überlappend. Arbeitgeber sind unsicher, ob eine Meldepflicht besteht. Dies wird sich künftig verschärfen.» Unklar sei vielen auch, wie sie mit Bewerbungsdossiers des Arbeitsmarktservices umzugehen haben, sagt der FDP-Kantonsrat aus St. Niklausen: «Muss man explizit absagen oder darf eine Bewerbung unbeantwortet bleiben?» Wespi sagt hierzu: «Der Arbeitgeber ist zu einer Rückmeldung verpflichtet, muss den Entscheid aber nicht begründen.»
Aufgrund der Rückmeldungen von Gewerbevereinen weiss Zemp bislang von keinen grösseren Problemen. Allerdings seien mit dem Schwellenwert von 8 Prozent Arbeitslosigkeit aktuell «wesentlich weniger Berufe» betroffen, als es dann ab 2020 mit 5 Prozent sein werden. Generell bilanziert Zemp: «Gemäss dem Wira gibt es Erfolge. Ob aber Aufwand und Ertrag in einem gesunden Verhältnis zueinander stehen, lässt sich noch nicht sagen.» Auch, weil Zahlen fehlen.
Noch keine Erkenntnisse gibt es gemäss Wespi darüber, ob die Meldepflicht allenfalls umgangen wird. Zemp ist diesbezüglich nichts zu Ohren gekommen. «Wir möchten aber nicht ausschliessen, dass es teils zu unabsichtlichen Unterlassungen infolge Infomangel kommt. Nur ein kleiner Teil der 30 000 Firmen im Kanton Luzern hat entsprechende Veranstaltungen besucht.»