Sandra Monika Ziegler
«Was lange währt, wird endlich gut», das gilt treffend für die Umbaupläne einer Villa an der Dreilindenstrasse. Seit Jahren wird hier geplant, nachgebessert und ergänzt. Doch jetzt sei man auf gutem Weg, heisst es auf Anfrage. Im kommenden Jahr rechne man mit dem Einzug.
Die besagte Villa stammt aus den 20er-Jahren und wurde vom Architekten Max Zürcher erbaut. Sie ist unterhöhlt und steht seit geraumer Zeit auf Pfählen: Ein wahrer Hingucker, und manch ein Spaziergänger bleibt davor stehen und staunt.
Die Krux liegt im Detail
Zu Verzögerungen kommt es immer wieder, weil die Gesuche an die Ortsbildschutzzone angepasst werden müssen. Das galt auch für diese Baute. Denn als das Bau- und Zonenreglement im Jahr 2014 geändert wurde, musste umgeplant werden. Das ist kein leichtes Unterfangen, wie unsere Recherche zeigt.
Denn, so ein Architekt, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will, es bestehe punkto Anforderungen, welche die Ortsbildschutzzone vorschreibt, keine Einigkeit: «Je mehr Beamte in das Projekt involviert sind, desto mehr Ansichten gibt es.» Da werde kontrolliert und kontrolliert und jeder fordere noch eine weitere Anpassung. «Das heisst dann, nochmals über das Baugesuch gehen, nochmals neu berechnen und so weiter. Das kostet nicht nur Zeit, sondern auch viel Geld», so der Architekt, der zwar nicht mit der betreffenden Villa zu tun hat, aber seine Erfahrungen mit diesen Bestimmungen immer wieder macht. Und je länger ein Projekt dauert, desto wichtiger wird es, die Kosten im Griff zu halten. Denn was vor Jahren geplant wurde, könnte unter Umständen gar nicht mehr zeitgemäss sein.
Manchmal sei es besser, ein solches Haus bis auf die Grundmauern abzureissen und originalgetreu wieder aufzubauen, doch das lasse die Ortsbildschutzzone nicht zu, so der Architekt und fügt an: «Ein Wiederaufbau wäre bei gewissen Projekten sicher günstiger und ökologischer. Ich kenne Projekte, die eingestellt wurden, weil der Bauherr Konkurs ging.» Der Detaillierungsgrad eines Gesuches sei oft sehr hoch, für den Bauherrn gebe es da kaum mehr Spielraum. Auch herrsche eine Rechtsunsicherheit, dieser Graubereich sei gross: «Wer heute bauen will, der kann das kaum mehr, ohne einen Baujuristen beizuziehen.»
Gibt es eigentlich eine Gartenabnahme?
Auch andere Architekten kennen das Problem. Sie bestätigen die oben ausgeführten Aussagen, doch mit ihrem Namen in die Zeitung, das wollen sie alle nicht. Es sich mit der Bewilligungsbehörde zu verscherzen, sei schlecht für das Geschäft, heisst es unisono. Ein weiterer Architekt erzählt: «Wir hatten ein krasses Beispiel, als es um die Gestaltung des Gartens ging. Wir haben dort einfach angegeben, dass wir einheimisches Gehölz pflanzen werden. Das reichte den Behörden aber nicht, sie wollten eine komplette Pflanzliste.» Er frage sich, wer denn nach der Fertigstellung des Baus kontrolliere, ob es die richtigen Pflanzen seien und diese am richtigen Ort eingepflanzt wurden. Eine solche Kontrolle kenne er nicht, habe er noch nie erlebt. Wir fragten nach, ob es analog zur Bauabnahme auch eine Gartenabnahme gebe. Die Antwort darauf steht noch aus.