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Luzern

Zweiter Wahlgang für Luzerner Gemeinderatswahlen findet am 28. Juni statt

Der Luzerner Regierungsrat hat den Termin für den zweiten Wahlgang der kommunalen Gesamterneuerungswahlen festgelegt.
Im Gemeindehaus in Horw werden die Stimmen ausgezählt. 
(Bild: Roger Grütter (28. März 2020))

(rem) Am 28. Juni wird in den Luzerner Gemeinden klar sein, wer in den Exekutiven Einsatz nimmt. «Der Termin liegt nach den Osterferien und gibt den Parteien genügend Zeit, sich zu organisieren und die notwendigen Diskussionen zu führen», sagt Regierungsrat Paul Winiker.

Dem Entscheid ging eine Vernehmlassung beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG), dem Gemeindeschreiber- und Geschäftsführerverband und bei den im Kantonsrat vertretenen Parteien voraus. Der VLG hat zudem alle Gemeinden, in denen ein zweiter Wahlgang nötig wird, zur Stellungnahme eingeladen.

In 20 Gemeinden sind derzeit die Exekutiven noch nicht komplett. Als Eingabeschluss für die Wahlvorschläge wurde der 30. April, 12 Uhr, bestimmt. Die Kandidaturen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bei der Gemeindekanzlei oder bei der von der Gemeinde bezeichneten Stelle eingereicht werden.

Mit dem Termin vom 28. Juni sei gewährleistet, dass den Parteien genügend Zeit für einen Wahlkampf eingeräumt wird und die neue Legislatur der Gemeindeexekutiven fristgerecht per 1. September beginnt.

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