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Luzern

Zürich, Bern, St.Gallen: So wird dort Kultur gefördert

Ausser in Luzern gibt es in fast allen Städten keine Billettsteuer mehr. Die Kulturförderung funktioniert dennoch, wie mehrere Beispiele beweisen.

In Luzern hat FDP-Kantonsrat Damian Hunkeler die Diskussion um die Abschaffung der Billettsteuer neu lanciert. Er bezeichnet die Steuer, die auf die Eintrittspreise von Veranstaltungen in einigen Luzerner Gemeinden – darunter in der Stadt Luzern – erhoben wird, als «ineffizientes Umverteilungsprinzip» (Ausgabe vom 7. August). Sollte er sich entscheiden, einen politischen Vorstoss einzureichen, befände sich der Kanton Luzern an ähnlicher Stelle wie der Kanton Bern vor 18 Jahren. Dort haben ein FDP- und ein SVP-Kantonsparlamentarier 2001 eine parlamentarische Initiative gestartet, welche die Abschaffung der Billettsteuer forderte. 90 Ratsmitglieder haben im Januar 2002 der Abschaffung zugestimmt, 75 waren dagegen.

Die Argumente der Befürworter waren insbesondere die folgenden beiden: Mit einer Abschaffung der Billettsteuer werde die Standortattraktivität von Bern gestärkt und Veranstalter hätten die gleichen Voraussetzungen wie in anderen Schweizer Städten. Gegen diese Darlegung votierten vor allem die Linken, die in der Abschaffung der Billettsteuer eine Einschränkung der Gemeindeautonomie sahen. Dies, weil bis dahin jede Gemeinde selbst entscheiden konnte, ob sie die Billettsteuer erheben wollte oder nicht.

Keine grossen Änderungen nach Abschaffung in Bern

Für Franziska Burkhardt, Kulturbeauftragte der Stadt Bern, hat sich seit der Abschaffung nicht viel geändert, wie sie sagt: «Es scheint nicht so, dass wir nun mehr Grossveranstalter in Bern haben als vor der Abschaffung. Und wenn, dann sicher nicht wegen der Billettsteuer.» Auch auf das Budget habe sich der Wegfall der Billettsteuer nicht negativ ausgewirkt – im Gegenteil: «Das Budget für die Kulturförderung in der Stadt Bern wird seit Jahren grösser», so Burkhardt.

Die Abschaffung sei wohl auch deshalb nicht so gravierend gewesen, weil die Billettsteuereinnahmen lange Zeit nicht zweckgebunden waren und einfach in die Stadtkasse flossen. Die Stadt Bern nahm mit der Steuer jährlich rund 5,5 Millionen Franken ein, ähnlich viel, wie die Stadt Luzern es heute noch tut.

2019 stehen der Stadt Bern netto 33 Millionen Franken zur Förderung kultureller Projekte zur Verfügung – das Geld stammt vollumfänglich aus den Steuereinnahmen. Pro Einwohner ergibt das etwas mehr als 230 Franken, die für die Kulturförderung ausgegeben werden. Den grössten Teil dieser Gelder investiert das Kulturamt in Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Institutionen wie beispielsweise dem Konzerttheater. Weiter werden damit Einzelprojekte in diversen Sparten – Tanz, Theater, Kunst, Musik etc. – unterstützt. Und letztlich existiert ein weiterer Geldtopf, aus dem verschiedenste Projekte gefördert werden.

Ähnlich sieht es in der Stadt Zürich aus. Dort wurde das Gesetz über die Billettsteuer in einer kantonalen Abstimmung bereits im Juni 1990 aufgehoben. Im laufenden Jahr kann die Stadt Zürich über ein Budget von 110 Millionen für die Kulturförderung verfügen, das sind pro Einwohner 254 Franken.

Mit mehr als 40 Millionen leistet der Kanton im Rahmen des Zentrumslastenausgleichs einen wichtigen Beitrag. Der restliche Betrag wird durch die städtischen Steuern eingenommen. Unterstützt werden mit diesen Geldern einerseits Kulturinstitutionen über langjährige Verträge – dazu zählt beispielsweise das Schauspielhaus Zürich. Andererseits erhalten freie Kulturschaffende auf Antrag spezifische Projektbeiträge.

Luzern gibt pro Kopf mehr aus als Zürich und Bern

In der Stadt St.Gallen, die mit ihren knapp 80000 Einwohnern ähnlich gross ist wie Luzern, kann seit 2008 keine Billettsteuer mehr erhoben werden. Ein Vergleich der Ausgaben für die Kulturförderung ist dennoch schwierig. Unter anderem, weil in St.Gallen die Genossenschaft Konzert und Theater vom Kanton gefördert wird. Für den städtischen Beitrag ans Theater und alle anderen Kulturförderungsprojekte investiert die Stadt St.Gallen pro Jahr rund 17,5 Millionen Franken – pro Kopf also knapp 220 Franken. Darunter fallen sowohl jährliche Subventionen, zum Beispiel für Museen, als auch projektspezifische Kostengutsprachen.

In der Stadt Luzern sind für 2019 Kulturförderungsausgaben von rund 31 Millionen Franken budgetiert. Etwa ein Sechstel davon stammt aus den Einnahmen durch die Billettsteuer, der Rest wird über Steuereinnahmen finanziert. Mit Kulturförderungsausgaben pro Einwohner in der Höhe von 379 Franken gibt die Stadt Luzern folglich etwa 100 Franken mehr aus pro Kopf als Zürich und Bern. Da ein Vergleich heikel ist, sind diese Zahlen mit Vorbehalt zu betrachten.

Wird die Billettsteuer abgeschafft, müssten die Einbussen anderweitig kompensiert werden, um die Kulturförderung in gleichem Masse zu erhalten. Eine Möglichkeit wäre, die Beiträge an jene Institutionen und Veranstalter, die bis jetzt Billettsteuern bezahlt haben, zu kürzen. Eine andere Option wäre, den fehlenden Betrag aus allgemeinen Steuermitteln zu ersetzen. Das würde einhergehen mit Einsparungen in anderen Bereichen oder höheren Steuern.

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