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Luzern

Wo muss ich in Luzern jetzt eine Maske tragen? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten dazu

In «belebten Fussgängerbereichen» gilt neu eine Maskenpflicht – geografisch genauer wird das nicht definiert. Die Stadt Luzern appelliert an die Eigenverantwortung. Und: Die Polizei schaut hin.
Blick in die Hertensteinstrasse am Donnerstagmittag: Jetzt gerade tragen die meisten Passanten eine Maske. (Bild: Pius Amrein (Luzern, 29. Oktober 2020))

Roman Hodel

Wo überall im Kanton Luzern muss ich draussen in der Öffentlichkeit jetzt eine Maske tragen?Im Grundsatz gilt nach Art. 3c der Verordnung: Sobald es im öffentlichen Raum zu einer Ansammlung von Personen kommt, bei der der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann (beispielsweise stark frequentierte Strassen, Plätze und Parkanlagen), müssen Masken getragen werden. Der Luzerner Stadtrat Martin Merki (FDP) sagt: «Die Bevölkerung muss sich an die Maskenpflicht halten. Es geht um die Gesundheit von uns allen. Jede und jeder ist für die Einhaltung selbst verantwortlich.»Gemäss Verordnung gilt die Maskenpflicht in «belebten Fussgängerbereichen» in urbanen Zentren und Dorfkernen. Das ist eine etwas schwammige geografische Bezeichnung. Geht's nicht genauer?Nein. Die Luzerner Polizei definiert gemäss Kommunikationschef Christian Bertschi nicht bestimmte Gebiete oder Strassenzüge. Dies bestätigt auch der Luzerner Stadtrat Martin Merki: «Stand jetzt ist nicht geplant, in der Stadt Luzern Bereiche zu definieren, weil die Regelung grundsätzlich überall im öffentlichen Raum gilt, wo es zu Menschenansammlungen kommt, bei der die Mindestabstände nicht eingehalten werden können.»Wird die Maskenpflicht in der Stadt Luzern ausgeschildert?Die Stadt prüft gemäss Martin Merki, wie sie die Bevölkerung bestmöglich auf die Regelungen aufmerksam machen kann, zum Beispiel mit Plakaten im öffentlichen Raum.Wer kontrolliert das Einhalten der Maskenpflicht?Die Polizei. Sie führt die Kontrollen zur Covid-19-Verordnung im Rahmen der normalen Patrouillentätigkeit durch. Genau gleich wie seit dem Beginn der Coronapandemie im Frühling. «Da ändert sich für uns nichts», sagt Christian Bertschi von der Luzerner Polizei.Was passiert, wenn ich die Maske an den erwähnten Orten nicht trage?Trifft die Polizei auf eine solche Situation, werden den Anwesenden in der Regel die geltenden Regeln erklärt und die Personen werden aufgefordert, eine Maske zu tragen. Alles Weitere hängt vom Einzelfall ab. Denkbar sind je nach Situation eine Verwarnung, Wegweisung oder Anzeige. «Die zu treffenden Massnahmen hängen von der Situation vor Ort ab», so Christian Bertschi.Darf ich Döner oder Pizza essend durch einen belebten Fussgängerbereich spazieren, statt die Maske zu tragen?Nein. Laut Covid-19-Verordnung müssen Gäste sitzend essen und trinken. Unabhängig davon, ob es sich um Innenräume oder Gästebereiche im Freien (beispielsweise Terrassen, Strassenräume) handelt.Im Emmen Center musste die Polizei kürzlich eine Person in Handschellen abführen, weil sie das Hausverbot missachtete, nachdem sie sich zuvor geweigert hatte, eine Maske zu tragen – wie oft musste die Polizei in den letzten Wochen auf Kantonsgebiet so durchgreifen?Laut Christian Bertschi gab es vereinzelte Meldungen von Geschäften wegen Maskenverweigerern, bei denen die Polizei ausrücken musste.Wie wird die Maskenpflicht in belebten Fussgängerbereichen am Tag 1 in der Luzerner Innenstadt eingehalten?Ein (subjektiver) Augenschein vor Ort am Donnerstagmittag zeigt: In der Hertensteinstrasse tragen rund drei Viertel der Passanten die Maske, bei den restlichen Leuten hängt diese meist unter dem Kinn (was allerdings nichts bringt) und nur ganz wenige sind komplett ohne Maske unterwegs. Anders ist die Situation an der Pilatusstrasse, wo auf den Trottoirs durchaus reger Fussgängerverkehr herrscht. Hier trägt ungefähr etwas mehr als die Hälfte der Passanten eine Maske. Es hat allgemein wenig Volk in der Innenstadt.Auf Bahnhöfen gilt seit gut zehn Tagen eine Maskenpflicht, im ÖV sogar schon seit dem 6. Juli. Wie sind die Erfahrungen?«Die Maskenpflicht im ÖV wird gemäss Rückmeldung unseres Personals nach wie vor sehr gut eingehalten, die grosse Mehrheit der Reisenden hält sich in den Zügen und Bahnhöfen der SBB an die Maskentragpflicht», sagt SBB-Sprecherin Sabine Baumgartner. Ob die Luzerner speziell diszipliniert sind, ist nicht zu erfahren. Bahnhofsspezifische Angaben machen die SBB keine.Was passiert, wenn ich mich auf Bahnhofarealen nicht daran halte?«Passagiere, die keine Masken tragen, werden weiterhin von unserem Personal freundlich auf die Maskenpflicht hingewiesen», sagt Sabine Baumgartner. «Schön ist, wenn in einer solchen Situation die Mitreisenden mit einer Reservemaske aushelfen können.» In Einzelfällen komme es vor, dass das Zugpersonal die Sicherheitsdienste beiziehen müsse, weil sich jemand ohne Maske weigere, den Zug zu verlassen. Dabei kann es Verzeigungen wegen Ungehorsams geben. Dass man deswegen jemanden wegweisen müsse, komme selten vor.Kann ich überhaupt noch ein Museum besuchen?Ja, aber auch hier ist das Maskentragen Pflicht und jedes Museum hat aufgrund der Fläche andere Schutzkonzepte. Das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern beispielsweise ist normal zugänglich. Einzig: Für die Vorstellungen im Planetarium und im Filmtheater gilt eine Beschränkung von maximal 50 Personen. Kann ich noch ins Hallenbad?Ja. Schwimmbäder sind laut Verordnung offen. Im Hallenbad Allmend Luzern gilt als Beispiel aber die maximale Besucherzahl von 100 Personen, um die Abstandsregeln einhalten zu können. Schulschwimmen und die Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche haben laut einer Medienmitteilung des Hallenbads Vorrang. Um langen Warteschlangen vorzubeugen, wird das Hallenbad in den kommenden Tagen auf der Webseite einen Zähler installieren, um Transparenz zu schaffen, wie viele Leute gerade im Bad sind.Wer kontrolliert, ob die Maskenpflicht bei Proben, etwa von Musikvereinen, oder in Fitnesszentren, eingehalten wird?Die Verantwortung für die Einhaltung von Schutzkonzepten liegt bei den Betreibern. Die kantonale Industrie- und Gewerbeaufsicht und die Gastgewerbe- und Gewerbepolizei führen wie bis anhin Stichkontrollen der Schutzkonzepte durch.

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