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Luzern

Wir sind noch weit entfernt von einer lückenlosen Aufklärung

Sollen die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) wie gefordert 16 Millionen Franken an den Verkehrsverbund Luzern zurückzahlen? Der neue VBL-Verwaltungsrat steht vor einem Dilemma.
Simon Mathis
Stadtpräsident Beat Züsli und Finanzdirektorin Franziska Bitzi Staub bei der Präsentation des VBL-Untersuchungsberichts.
(Bild: Manuela Jans-Koch (Luzern, 20. November 2020))
Die inzwischen abgetretene VBL-Verwaltungsratspräsidentin Yvonne Hunkeler mit VBL-Direktor Norbert Schmassmann , der noch im Amt ist.
(Bild: Nadia Schärli (Luzern, 2. März 2020) )

Simon Mathis

Simon Mathis

Simon Mathis

Die stadteigenen Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) haben eine Achterbahnfahrt hinter sich: Am Freitag vor einer Woche legten drei der fünf Verwaltungsräte per sofort ihre Ämter nieder. Damit verunmöglichten sie einen geordneten Wechsel zum Übergangsverwaltungsrat, der zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht gewählt war. Einige Tage später kündigten die Subventionsgeber Bundesamt für Verkehr (BAV) und Verkehrsverbund Luzern (VVL) je eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei den VBL an. Zur Erinnerung: Der VVL verlangt von den Verkehrsbetrieben die Rückzahlung von Subventionen in der Höhe von über 16 Millionen Franken. Diese Summe habe das Transportunternehmen mit Hilfe der Holdingstruktur unrechtmässig verdient, so der Vorwurf.

Am Donnerstag schliesslich stellte die Stadtluzerner Exekutive den neuen Verwaltungsrat vor: Ein Gremium dreier Männer, das fachliche, politische und strategische Kompetenz verspricht. Nun glätten sich also die Wogen. Vorerst zumindest. Denn die Aufarbeitung des Falls VBL ist noch längst nicht abgeschlossen; sie fängt gerade erst an. Die lückenlose Aufklärung, die sich alle Beteiligen wünschen, wird lange auf sich warten lassen – wenn es überhaupt je dazu kommt.

Denn der unabhängige Untersuchungsbericht, den die Stadt Luzern vorgelegt hat, lässt zwar Rückschlüsse darauf zu, dass aus Governance-Sicht bei den Verkehrsbetrieben einiges falsch gelaufen ist. Er erweckt stellenweise den Eindruck von Verwirrung und Intransparenz. Aber auch die Art und Weise, wie BAV und VVL ihre Aufsichtspflichten wahrgenommen haben, wirft Fragen auf.

Kurz und gut: Die Krise lässt sich kaum nur einer Person oder einer Institution in die Schuhe schieben. Immerhin halten die Autoren fest, sie hätten keine Hinweise darauf gefunden, dass sich jemand persönlich bereichert hätte. Der Verwaltungsrat habe sich vor allem darum bemüht, «unternehmerisch richtig» zu handeln, heisst es im Bericht.

Der vorherige VBL-Verwaltungsrat wies monatelang darauf hin, dass der Bericht die eigentlich zentrale Frage gar nicht stelle: «Schulden die Verkehrsbetriebe dem VVL tatsächlich rund 16 Millionen Franken?» Tatsächlich ist im Bericht meist zurückhaltend von «allfällig unrechtmässigen Bezügen» die Rede. Dennoch haben die VBL aus Sicht der Autoren «mit überhöhten Transferpreisen die Vorgaben des Personenförderungsgesetzes verletzt». Dass die 16 Millionen Franken geschuldet sind, scheint also als Grundannahme stets mitzuschwingen.

Das BAV stellt sich bekanntlich auf den Standpunkt, die VBL hätten das Subventionsgesetz gebrochen. Nun ist aber das Bundesamt kein Gericht. Und die beiden Rechtsexperten Paul Richli und Stefan Maeder hegen Zweifel daran, dass man mit solcher Absolutheit einen Rechtsbruch feststellen kann. Maeder etwa nennt diese Frage in seinem Gutachten für die VBL «umstritten». Man mag Richlis und Maeders Einschätzungen als Parteigutachten abtun – aber dabei darf nicht vergessen gehen, dass auch das BAV Eigeninteressen verfolgt. So zeigt der Untersuchungsbericht auf, dass das BAV eine Mitverantwortung am Schlamassel trägt, weil es zu wenig vehement auf einer Prüfung der VBL-Geschäftstätigkeit beharrte. Durch die Anzeige bleibt das Fehlverhalten der VBL aber im Vordergrund.

Bezeichnend ist: Bei den beiden Anzeigen des BAV und VVL geht es nicht vorderhand um die Frage, ob die 16 Millionen Franken geschuldet sind. Als mögliche Straftatbestände nennen die Subventionsgeber vor allem Betrug in Bezug auf die Zielvereinbarung von 2017. Es ist also gar nicht klar, dass das Kantonsgericht ein Urteil über die Rechtmässigkeit der Rückzahlung abgeben wird.

Trotzdem hält der VVL weiterhin an seiner Forderung fest und hätte das Geld lieber früher als später. Der frisch gewählte VBL-Verwaltungsrat steht also vor einem Dilemma. Wenn er einlenkt, tut er dies auf der Grundlage einer unsicheren Rechtslage. Wenn er die Zahlung verweigert, nimmt er andererseits einen zusätzlichen Rechtsstreit in Kauf. Dieser hätte zumindest etwas Gutes: Er würde die Frage nach der Rückzahlung eher auflösen als die derzeit laufenden Strafanzeigen.

Es ist davon auszugehen, dass der neue Verwaltungsrat in die Zahlung einwilligen wird, weil der Stadtrat eine einvernehmliche Lösung wünscht. In diesem Fall ist er jedoch gut beraten, dafür stichhaltige Gründe zu nennen. Denn aus der Luft gegriffen waren die Bedenken des vorherigen Verwaltungsrates beileibe nicht.

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