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Luzern

Wie sich eine Buttisholzer Stiftung für ihre Kapelle einsetzte

Die Kapellenstiftung St. Ottilien ist auch künftig im Besitz ihrer Kapelle. Viele andere Kapellen wurden jüngst an ihre Kirchgemeinden übertragen.
Isidor Stadelmann, Präsident der Kapellenstiftung St. Ottilien vor der Kapelle in Buttisholz. (Bild: Dominik Wunderli, 18. Juli 2019)

Roseline Troxler

«Die Kapelle St. Ottilien bleibt selbstständig», sagt Isidor Stadelmann, Stiftungspräsident der Kapelle, im Gespräch nicht ohne Stolz. Dafür musste sich die Stiftung einsetzen.

Die Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern hat im Jahr 2011 entschieden, dass altkirchliche Stiftungen ihre Güter wie Kapellen, Kirchen oder Friedhöfe den Kirchgemeinden übertragen und zwar in der Form von Schenkungen. In einem Schreiben von 2012 der Landeskirche an die Kirchenräte heisst es, «dass im Kanton Luzern eine beträchtliche Zahl kirchlicher Stiftungen aus historischer Zeit besteht, die faktisch gar nicht rechtskonform als solche geführt werden» und daher nach Möglichkeiten gesucht werde, diese den Kirchgemeinden zu überschreiben. Es gehe nicht darum «kirchliches Vermögen auf Kirchgemeinden zu übertragen, sondern sinnentleerte Strukturen der Lebenswirklichkeit anzupassen, um den Kirchgemeinden die administrative Abläufe zu erleichtern».

Vor zwei Jahren gab es 191 altkirchliche Stiftungen

Im Jahr 2017 zählte der Kanton Luzern 191 altkirchliche Stiftungen. In nur gerade 19 Stiftungen waren Statuten vorhanden (wir berichteten). Letzteres war auch bei der Stiftung der Kapelle St. Ottilien der Fall. «Es existiert seit jeher eine kirchliche Stiftung. Die Kapelle lebt von Spendengeldern. Ihre Eigenständigkeit ist daher zentral», sagt Isidor Stadelmann. Nun – just zum 350-Jahr- Jubiläum der Kapelle – erhält die Kapellenstiftung St. Ottilien nun wieder ein eigenes Stiftungsstatut und bestätigt ihre Eigenständigkeit, schreibt die Stiftung in einer Mitteilung. Das Stiftungsreglement aus dem Jahre 1983 habe ausgedient und werde durch ein modernes Statut abgelöst, welches auch im Handelsregister eingetragen werde. Bei diesem Eintrag handelt es sich ebenfalls um eine Vorgabe, welche kirchliche Stiftungen bis Ende 2020 umsetzen müssen.

Die anderen Kapellen in Buttisholz sind wie in vielen anderen Gemeinden ins Verwaltungsvermögen der Kirchgemeinden übergegangen. «Unser Entscheid, eigenständig zu bleiben, hat teils für Unverständnis gesorgt», sagt Stadelmann. Er ist umso glücklicher, dass es nun geklappt hat. Er präsidiert die Stiftung seit dem Jahr 2000.

Thomas Räber, Synodalrat der Römisch-katholischen Landeskirche erklärt den Grund, dass die Kapelle eigenständig bleibt damit, dass das Grundstück im Besitz der Kapellenstiftung sei. «Die Stiftung ist ausserdem unabhängig von der Kirchgemeinde und erhält keine finanzielle Unterstützung.»Sie unterstehe deshalb nicht der Aufsicht durch den Kirchen- und den Synodalrat, sondern durch den Bischof des Bistums Basel.

«Es wird keine weiteren Übertragungen geben»

Laut der Landeskirche ist der Prozess nun abgeschlossen. Alle 191 altkirchlichen Stiftungen wurden der Landeskirche übertragen. Synodalrat Thomas Räber sagt: «Es wird keine weiteren Übertragungen mehr geben, denn alle übrigen kirchlichen Stiftungen sind funktionierende Stiftungen mit eigenen Organen und Statuten. Sie werden eigenständig bleiben.»

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