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Luzern

Wenn der Hauptgewinn zu Kopfzerbrechen führt

Mit dem neuen Geldspielgesetz wird das Gewinnen ganz schön kompliziert. Da ist es doch weitaus angenehmer, sich gar nicht erst damit befassen zu müssen.

Susanne Balli

Haben Sie schon mal den Hauptgewinn bei einem Wettbewerb gewonnen? Ich noch nie. Ausser vor zirka 14 Jahren bei einem Musik-Quiz in einem Hotel auf den Malediven. Da musste man Musikstücke und Interpreten am schnellsten erraten. Mein damaliger Freund (und heutiger Mann) und ich räumten ab. Da ich zwar Melodien rasch abspeichern, aber leider meist keinem Interpreten zuweisen kann, war der Sieg einzig meinem Partner zu verdanken. Wir gewannen ein romantisches Galadinner auf der einsamen Nachbarinsel. Dort wären wir (nur mit einem Kellner sowie viel feinem Essen und Trinken) ganz allein gewesen. Leider mussten wir am nächsten Tag abreisen und verschenkten unseren Gewinn.

Ein paar Jahre später besuchten mein Partner und ich während einer grossen Reise durch Indonesien ein paar Tagen lang ein kleines einsames Eiland nahe der Insel Flores. Es gab nichts ausser einem Dutzend Holzbungalows auf Stelzen gebaut, ohne fliessend Wasser, dafür direkt am Sandstrand. Wir waren die einzigen Gäste. Und die zwei einzigen Angestellten der Anlage verliessen die Insel, weil auf der Hauptinsel Wahlen stattfanden. So blieben wir vollkommen alleine zurück. Auch das war eine Art Hauptgewinn.

Aber jetzt bin ich ein bisschen abgeschweift. Gewinne sind ja nicht immer das Gelbe vom Ei. Sind sie zu hoch, gibt’s einen Haufen Neider. Und dann muss man das Gewonnene im dümmsten Fall auch noch besteuern lassen. Grundsätzlich müssen ja alle Gewinne (auch die steuerfreien) aus Lotterien, Glücks- oder Geschicklichkeitsspielen in der Steuererklärung deklariert werden. Das gilt selbst für Naturalgewinne wie Autos, Reisen, Edelmetalle und Ähnliches.

Mit dem neuen Geldspielgesetz treten nun fürs Steuerjahr 2019 einige Änderungen in Kraft. Der aktuelle Newsletter der kantonalen Dienststelle Steuern klärt Glückspilze detailliert über das Versteuern von Gewinnen auf. Zum Beispiel über Gewinne in Schweizer Casinos (Roulette, Baccara, Black Jack, Poker). Diese werden nicht besteuert. Und wer im Lotto eine Million Franken gewinnt, muss dafür keinen Rappen mehr an den Fiskus abgeben. Besteuert wird nur noch der Anteil des Gewinns, der den Freibetrag von einer Million übersteigt.

Steuerfrei bleiben zum Beispiel auch Tombolapreise örtlicher Vereine oder lokale Sportwetten bei einem maximalen Einzeleinsatz bis zu 200 Franken. Hingegen müssen Gewinnspiele zur Verkaufsförderung in der Schweiz ab einem Wert von 1000 Franken besteuert werden. Darunter fallen zum Beispiel Gewinne durch Rubbellose bei Coop oder bei der Migros. Und Gewinne aus sämtlichen Glücks- und Geschicklichkeitsspielen und Lotterien im Ausland müssen ohne Freibetrag voll besteuert werden.

Die Beispielliste der Dienststelle Steuern ist noch weitaus länger. Doch damit will ich sie weder langweilen, noch will ich mich weiter damit befassen. Da bin ich doch ganz zufrieden mit meinem Pech im Spiel...

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