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Luzern

Wegen Bundesgerichtsurteil: Luzerner Agglogemeinden erhöhen Budget für Schulreisen

Weil die Volksschule von Eltern keine Beiträge mehr verlangen darf, finden weniger Schulausflüge statt. Die grossen Luzerner Agglomerationsgemeinden denken nun über eine andere Finanzierung nach.
Kinder auf der Schulreise, hier unterwegs mit dem Schiff auf dem Vierwaldstättersee. (Symbolbild: Manuela Jans-Koch)

Stefan Dähler

Seit diesem Jahr ist es in den Gemeinden spürbar – das Bundesgerichtsurteil, das es der Volksschule untersagt, Elternbeiträge zu verlangen. Schulexkursionen müssen daher von den Gemeinden selbst finanziert werden (wir berichteten). Damit Ausflüge weiterhin möglich sind, haben die grossen Agglomerationsgemeinden Luzern, Emmen, Kriens, Horw und Ebikon ihr Budget für die sogenannten obligatorischen Schulveranstaltungen deutlich erhöht, wie nachfolgende Tabelle zeigt:

Trotzdem reicht das Geld vielerorts noch nicht aus, um Ausflüge im selben Umfang wie bisher durchzuführen. Olivier Prince, Rektor der Volksschule Ebikon, schreibt auf Anfrage:

«Schneesporttage werden nur noch in Ausnahmefällen möglich sein.»

Klassenlager lägen nur noch einmal pro Schulzeit auf Anmeldung drin. Auch in Kriens werden die Wintersporttage voraussichtlich nicht mehr jährlich stattfinden können, schreibt Bildungsvorsteherin Judith Luthiger. Schulreisen und Herbstwanderungen werde es weiterhin geben. Auch Exkursionen fänden statt, allenfalls aber nicht mehr so oft pro Schuljahr. «Die Aktivitäten müssen priorisiert werden.»

Die Geschäftsleitung der Volksschule Emmen dagegen geht davon aus, dass die Exkursionen, Schulreisen und Ausflüge «im vergleichbaren Rahmen wie in den Jahren zuvor» stattfinden können, heisst es auf Anfrage. Die Gemeinde Horw wiederum rechnet mit «einer Reduktion gegenüber den Vorjahren», wie sie auf Anfrage mitteilt. Dies, obwohl die Bildungskommission und der Gemeinderat mehr Mittel zur Verfügung gestellt haben, als der Kanton vorsieht. Die Volksschule der Stadt Luzern habe nach einer Analyse festgestellt, dass die Beträge für 2020 erneut erhöht werden müssen, wie Rektorin Vreni Völkle auf Anfrage schreibt. «Zu Buche schlagen vor allem die Klassenlager, welche in den Vorgaben durch Dienststelle für Volksschulbildung nicht eingerechnet sind.»

Sind die kantonalen Vorgaben zu tief?

Die erwähnten kantonalen Vorgaben regeln die Höhe der Beiträge für obligatorische Schulanlässe. Im Kindergarten sind das 15 bis 18 Franken pro Kind und Schuljahr, danach geht es aufwärts. In der vierten Klasse sind es 35 bis 42 Franken, in der sechsten Klasse 45 bis 54 Franken und in der Sek 55 bis 66 Franken. Der Kanton übernimmt davon einen Viertel, den Rest bezahlt die jeweilige Gemeinde. Falls eine Gemeinde wie Horw mehr bezahlen will als die Richtlinien vorsehen, fällt der kantonale Anteil an den Kosten entsprechend kleiner aus.

Diese Praxis ist innerhalb des Gremiums K5 ein Thema. In diesem tauschen sich Luzern, Emmen, Kriens, Horw sowie Ebikon regelmässig aus. Aus der Sicht dieser Gemeinden sind die Vorgaben des Kantons zu tief angesetzt. Daher seien neue Verhandlungen über die Tarifvorschläge eine Option, so Vreni Völkle. Ein gemeinsames Vorgehen ist aber noch nicht festgelegt.

Vereinheitlichung ist gescheitert

Weiter gab es Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Beträge innerhalb der K5-Gemeinden (wir berichteten). Diese hätten aber zu keinem Resultat geführt. Man habe zwar eine Erhebung gemacht und die veranschlagten Kosten untereinander verglichen, so Völkle. Dabei sei deutlich geworden, dass ein Vergleich sehr schwierig zu ziehen ist. So habe jede Gemeinde andere Voraussetzungen. «Die Stadt Luzern verfügt zum Beispiel über diverse Leistungsvereinbarungen mit den örtlichen Sporthallen und auch mit Museen.»

Für die umliegenden Gemeinden seien die Tarife für die Besuche von Sportstätten oder Museen «mit ungleich grösserem Aufwand verbunden und es kommen Reisekosten dazu». Umgekehrt seien für die Stadtschulen Ausflüge in die Natur etwas aufwendiger.

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