Zur Installation der verlängernden Fahrleitungen der Buslinie 1 hat der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat im September eine Botschaft vorgelegt, mit welcher er dem Parlament die Genehmigung zweier Sonderkredite beantragt. Mit dem 14,5 Millionen Franken umfassenden Kredit würde die Verlängerung der Linie 1 umgesetzt. Mit dem anderen, der 11,9 Millionen Franken beträgt, würde in Ebikon ein Bushub erbaut, der zur optimalen Verknüpfung des städtischen und regionalen Nahverkehrs notwendig sei, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft festhält.
Wie die kantonale SVP am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt, handle es sich bei der Energieversorgung mittels Fahrleitungen jedoch um eine «Technologie aus dem letzten Jahrhundert». Mittlerweile gebe es batteriebetriebene Busse, weshalb durchgängige Fahrleitungen nicht mehr notwendig seien. Zudem seien solche Leitungen unter den Anwohnern der betroffenen Strassen nicht erwünscht, schreibt die SVP.
Auch sei das heutige Busangebot ausreichend. Die Buslinien 22 und 23, die bereits von Luzern bis nach Ebikon fahren, würden den aktuellen Beförderungsbedarf decken, so die SVP.
Man soll daher noch zuwarten mit der Weiterziehung der Linie 1. Denn erst in vier bis fünf Jahren werde man wissen, ob die Beförderungskapazitäten tatsächlich angepasst werden müssen.
Ausserdem belaufe sich die Summe der beiden Sonderkredite auf über 25 Millionen Franken, womit, würden sie zusammengenommen beantragt, das Stimmvolk über deren Bewilligung entscheiden müsste. Für die SVP sind die beiden Geschäfte nicht trennbar, weshalb über den Gesamtbetrag als einziger Kreditantrag entschieden werden müsste. Die Botschaft sei daher gemäss SVP «nicht rechtskonform».
pd/lur
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