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Luzern

Streit um Lohn eines Hochrisikopatienten geht in die nächste Runde: Luzerner Firma zieht gegen Ausgleichskasse vor Gericht

Wer kommt für den Lohn eines Angestellten auf, wenn dieser als Hochrisikopatient nicht arbeiten durfte? Mit dieser Frage wird sich nun das Luzerner Kantonsgericht befassen.
Fredi Meier, Chef der Firma Sivag AG, hier in seinem Lager in Littau. 
(Boris Bürgisser (18. August 2020))

Alexander von Däniken

Die Sivag AG, eine auf Bauprofile spezialisierte Firma, zieht gegen die Ausgleichskasse von WAS (Wirtschaft, Arbeit, Soziales) Luzern vor Gericht. Hintergrund ist, dass ein Angestellter während des Lockdowns krankgeschrieben war, weil er als Hochrisikopatient gilt. Den Lohnausfall des Angestellten wollten weder die Krankentaggeldversicherung noch die Ausgleichskasse zahlen (wir berichteten). Die Sivag AG hat gegen den abschlägigen Entscheid der WAS Ausgleichskasse Einsprache erhoben, welche die Kasse abgelehnt hat. Nun legt die Firma gegen diesen Entscheid Beschwerde beim Kantonsgericht Luzern ein, wie Firmenchef Fredi Meier auf Anfrage sagt. Er hat sich vor diesem Schritt juristisch beraten lassen.

Angestellter hatte Nieren- und Lebertransplantation

Meier hält an der Begründung fest, wonach der Lockdown behördlich angeordnet worden ist und entsprechend auch die Isolation des Angestellten nicht freiwillig erfolgt ist. Der Mitarbeiter hatte vor 14 Jahren eine Nieren- und Lebertransplantation, Homeoffice war für den Handwerker nicht möglich, weshalb ihm per Arztzeugnis eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit beschieden wurde. Die Ausgleichskasse begründete den negativen Bescheid damit, dass die Isolation freiwillig erfolgt sei und solche Fälle vom Bundesrat explizit von der Erwerbsersatzentschädigung ausgeschlossen seien. Meier konterte: «Wer, ausser die Corona-Erwerbsentschädigung, soll unserem Mitarbeiter den Lohn zahlen? Wir sind klar der Ansicht, dass wir es nicht sind.» Denn: «Hätte ich unseren Mitarbeiter zur Weiterarbeit genötigt, und hätte er sich dabei infiziert, wäre ich vermutlich genau von Bund, Kanton und WAS Luzern auf Schärfste angeklagt, verurteilt und vermutlich gebüsst worden. Ich wäre wohl als verantwortungsloser Unternehmer angeprangert worden.»

Die Sivag AG hat dem Angestellten den Lohn trotz der unklaren Rechtslage vorgestreckt. Unsere Zeitung hat Kenntnis von ähnlichen Fällen, bei denen die Angestellten während des Lockdowns keinen Lohn erhalten haben, obwohl sie über Arztzeugnisse verfügt haben. Da die Betroffenen weiterhin von ihren Arbeitgebern abhängig sind und personalrechtliche Konsequenzen befürchten, bleiben diese Fälle rechtlich unverfolgt.

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