notifications
Luzern

Streit um 5G-Antenne auf der Uni Luzern spitzt sich zu: Die Swisscom will kein nachträgliches Baugesuch einreichen

Die Aufrüstung der Antenne auf dem Uni-Dach sei bereits bewilligt worden, findet der Telekommunikationskonzern. Von einem nachträglichen Baugesuch will die Swisscom deshalb nichts wissen. Die Stadt Luzern sieht das anders.
Die Antenne auf dem Dach der Universität Luzern strahlt unter anderem die umstrittene 5G-Frequenz aus. Anwohner wollen das ändern.
(Bild: Nadia Schärli (Luzern, 27. Januar 2020))

Simon Mathis

Zurzeit strahlt die Antenne auf dem Dach der Universität Luzern die umstrittene Mobilfunkfrequenz 5G aus. Eine Gruppe von Anwohnern will dies ändern. Mit einem Rechtsbegehren verlangte sie, dass die Stadt Luzern die Mobilfunkanlage neu beurteilt. Die Stadt entsprach dem Begehren – und forderte von der Swisscom ein nachträgliches Baugesuch bis Ende Januar. Nun aber weigert sich der Telekommunikationskonzern, dieses Gesuch einzureichen. Das Unternehmen stellt sich auf den Standpunkt, dass der Umbau der Antenne bereits ordentlich bewilligt wurde. Dies geht aus einem Schreiben des Unternehmens hervor, das unserer Redaktion vorliegt.

Die Bewilligung des Antennen-Umbaus erfolgte ursprünglich im sogenannten Bagatellverfahren. Bis Anfang 2019 galten Änderungen an bereits bestehenden Mobilfunkanlagen nämlich als Bagatelländerungen. Es genügte eine Genehmigung der Fachstelle für nichtionisierende Strahlung (NIS). Ein ordentliches Bewilligungsverfahren war nicht nötig. Mittlerweile hat sich dies geändert: Im März 2019 entschied der Kanton Luzern, dass unter anderem eine Aufrüstung auf 5G ein ordentliches Baubewilligungsverfahren bedingt.

Die Swisscom beruft sich auf Bestandsschutz

Der Knackpunkt: Als der Kanton diese Änderung kommunizierte, war die 5G-Auftrüstung auf dem Unidach bereits im Bagatellverfahren abgesegnet. Laut Swisscom bestätigte die städtische Fachstelle Umweltschutz zweimal, dass die Bagatellkriterien eingehalten wurden – am 10. Januar und 11. März 2019. Das zweite Datum liegt ganz knapp vor dem Schreiben des Kantons am 19. März, das Bewilligungen im Bagatellverfahren verunmöglichte. Zu dieser Ausgangslage schreibt Swisscom: Dass der Kanton Luzern zu einem späteren Zeitpunkt eine andere Auffassung vertrete, könne «nicht rückwirkend auf bereits rechtskräftig bewilligte und in Betrieb stehende Mobilfunkanlagen ausgedehnt werden». Der Anlage komme Bestandsschutz zu.

«Zudem müsste die rechtskräftige Bewilligung aufgehoben werden, ein Vorgehen, das mangels Vorliegen der dazu nötigen Voraussetzungen nicht zulässig wäre», heisst es im Schreiben weiter.

Stadt Luzern: Es erfolgte keine Bewilligung

Die Stadt Luzern folgt der Argumentation des Swisscom-Schreibens nicht. Markus Hofmann, Bereichsleiter Baugesuche, schreibt auf Anfrage:

«Die Stadt wird die Swisscom per anfechtbarem Entscheid auffordern, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.»

Denn: Das Bagatellverfahren sei keine formelle Bewilligung. «Es ist ‹nur› die Zustimmung, dass für eine Anpassung einer Mobilfunkanlage keine formelle Baubewilligung erforderlich ist, da auch mit der Anpassung die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind», sagt Hofmann.

«Die Argumentation der Swisscom überzeugt uns nicht», sagt auch Werner Walter, 5G-Gegner und Verfasser des Rechtsbegehrens. Wie die weiteren Schritte aussehen, werde die Anwohnergruppe allerdings erst besprechen, sobald ein definitiver Feststellungsentscheid der Stadt Luzern vorliege. Walter:

«Klar ist, dass wir mit allen rechtlichen Mitteln ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit öffentlicher Auflage und Einspracherecht fordern.»

Ziel sei es, dass die Antenne bis zur Erteilung der Baube­willigung keine 5G-Frequenz mehr ausstrahle.

Wie die Swisscom reagiert, ist derzeit offen. «Über das weitere Vorgehen werden wir entscheiden, sobald wir die Verfügung der Stadt erhalten haben», schreibt Mediensprecherin Esther Hüsler.

Kommentare (0)