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Luzern

Baukommission will Elektromotorräder von Parkgebühr befreien

Die Baukommission des Grossen Stadtrates hat den Bericht und Antrag «Motoparkierung» grossmehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Pilotprojekt am Löwengraben hat die Kommission grossmehrheitlich gutgeheissen.

(pw) Seit dem 1. Januar 2021 erlaubt die revidierte Schweizerische Signalisationsverordnung eine Gebührenpflicht für das Parkieren von Motos auf öffentlichem Grund. Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts sollen deren technische Umsetzbarkeit und die Akzeptanz überprüft werden. Wie die Baukommission des Grossen Stadtrates in einer Medienmitteilung vom Dienstag schreibt, werde das Pilotprojekt am Löwengraben grossmehrheitlich begrüsst.

Eine grosse Mehrheit habe zudem einer Protokollbemerkung zugestimmt, die verlangt, dass Elektromotos so schnell wie möglich von der Gebührenpflicht zu befreien sind. Einigkeit habe weiter darin geherrscht, dass bei einer definitiven Einführung von Parkgebühren für Motos, eine Lösung für die Dauerparkierung auf öffentlichem Grund für Anwohnende gefunden werden müsse.

Um für die Dauer des Pilotversuchs eine Lösung zu ermöglichen, beschloss die Kommission einstimmig eine Ergänzung in Art. 10a, die es dem Stadtrat erlaubt, für Anwohnende eine jährliche Gebühr vorzusehen.

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